Kompensation von CO2-Emissionen
Importeure fossiler Treibstoffe müssen einen bestimmten Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr kompensieren. Sie können eigene Projekte durchführen oder Bescheinigungen erwerben. Der Anteil der zu kompensierenden CO2-Emissionen aus dem Verkehr (Kompensationssatz) wird in der CO2-Verordnung festgelegt (siehe Graphik «Kompensationsleistung in %»).
Zuletzt aktualisiert am: 13.10.2022
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