Kompensation von CO2-Emissionen
Importeure fossiler Treibstoffe müssen bis ins Jahr 2020 10 % der CO2-Emissionen aus dem Verkehr mit Massnahmen im Inland kompensieren. Der Kompensationssatz wird in Stufen angehoben :
- 2 % für die Jahre 2014 und 2015
- 5 % für die Jahre 2016 und 2017
- 8 % für die Jahre 2018 und 2019
- 10 % für das Jahr 2020.
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2021
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