Lärmbelastung durch Verkehr
Lärm ist gesundheitsgefährdend, mindert die Standortqualität der betroffenen Gebiete und verursacht volkswirtschaftliche Kosten.


740 000 Personen– sind von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm, von übermässigem Eisenbahnlärm (33 000) und von Fluglärm (80 000) betroffen. Mehr als 90% der Personen, die schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt sind, leben in Städten oder Agglomerationen.
Um den von der Verfassung geforderten Schutz für die Bevölkerung zu garantieren, wird der Lärm vermehrt mit Massnahmen direkt bei den Quellen bekämpft. Im Strassenverkehr wird die grösste Wirkung erzielt, indem lärmarme Beläge eingebaut, leisere Reifen verwendet, die Verkehrsflüsse optimiert sowie lokal die Höchstgeschwindigkeiten angepasst werden. Für die Lärmsanierung der Eisenbahnen setzt der Bund seine Mittel bereits mehrheitlich für Massnahmen bei der Quelle ein und fördert Investitionen in besseres Rollmaterial. Die erwarteten technischen Fortschritte bei den Lärmschutzmassnahmen dürften durch die verdichtete Siedlungsnutzung, die zunehmende Urbanisierung, die steigenden Mobilitätsansprüche sowie die Entwicklung hin zu einer 24-h-Gesellschaft aufgewogen werden.
- Verwandte Indikatoren
- Lärmbedingte Gesundheitsschäden
- Schienenverkehr
- Strassenverkehr
- Subjektive Lärmbelastung
In sonBASE werden aus den verfügbaren Grundlagendaten (Geobasisdaten, Statistikdaten, Verkehrsdaten etc.) die Emissionen des Strassenverkehrs berechnet. Im Lärmberechnungsmodul (CadnaA) werden dann unter Einbezug eines digitalen Höhenmodells, den Gebäudedaten, dem berechneten Emissionsdaten (Strassenverkehr) und den tatsächlichen Emissionen (Eisenbahnverkehr) die Ausbreitung und die resultierenden Lärmimmissionen ermittelt. Beim Fluglärm werden die vorhandenen Isophonen der Zivil- und Militärflugplätze als Immissionswerte übernommen. Als Beurteilungsmass für die Ermittlung der Anzahl belasteter Personen wird für Strassenverkehrs-, Flug- und Eisenbahnlärm der Immissionsgrenzwert (IGW) der Lärmschutz-Verordnung (LSV SR 814.41) in Abhängigkeit der Empfindlichkeitsstufen (ES I bis IV) verwendet.
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