Indikator Luft

Feinstaubimmissionen (PM2.5) in städtischer Umgebung

Unter Feinstaub (PM2.5) versteht man Partikel, die kleiner sind als 2.5 Mikrometer. Dieser Staub entsteht bei industriellen und gewerblichen Produktionsprozessen, Verbrennungsprozessen, mechanischen Prozessen (Abrieb, Aufwirbelung) sowie durch sekundäre Bildung (aus Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen). Alle Emittentengruppen wie der Verkehr, die Haushalte, die Industrie und die Landwirtschaft tragen zur Feinstaubbelastung bei. PM2.5 führt zu Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufsystems, zu einer Zunahme des Krebsrisikos und der Sterberate.

Bewertung des Zustandes
mittelmässig mittelmässig
Bewertung der Entwicklung
positiv positiv
Immissionsgrenzwert 2023: 100 Immissionsgrenzwert 2022: 100 Immissionsgrenzwert 2021: 100 Immissionsgrenzwert 2020: 100 Immissionsgrenzwert 2019: 100 Immissionsgrenzwert 2018: 100 Immissionsgrenzwert 2017: 100 Immissionsgrenzwert 2016: 100 Immissionsgrenzwert 2015: 100 Immissionsgrenzwert 2014: 100 Immissionsgrenzwert 2013: 100 Immissionsgrenzwert 2012: 100 Immissionsgrenzwert 2011: 100 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2023: 82 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2022: 104 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2021: 91 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2020: 91 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2019: 96 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2018: 114 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2017: 108 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2016: 110 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2015: 118 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2014: 100 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2013: 141 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2012: 134 Feinstaubimmissionen (PM2.5) im Verhältnis zum Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (entspricht 100%) 2011: 147

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: BAFU
Kommentar

Die Belastung durch Feinstaub (PM2.5) hat in den letzten Jahren abgenommen. Kleinere Schwankungen der Luftbelastung sind teilweise auf jährlich wechselnde Witterungsbedingungen zurückzuführen.

Der Jahresgrenzwert wird noch vereinzelt überschritten. Deshalb wird der Zustand als mittelmässig und die Entwicklung als positiv bewertet.

Im Jahr 2021 hat die WHO ihren Richtwert für Feinstaub PM2.5 aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gesenkt. Als zuständiges Bundesamt prüft das BAFU die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, den Immissionsgrenzwert gemäss WHO-Richtwert anzupassen.

Internationaler Vergleich

Die anderen europäischen Länder erheben die Feinstaubimmissionen ebenfalls und berechnen denselben Indikator. Die Schweiz hat eine ähnlich Feinstaubbelastung wie die Nachbarländer. Grossagglomerationen und stark industrialisierte Gebiete haben eine höhere Feinstaubbelastung.

Methode

Der Stand und die Entwicklung der Luftbelastung im gesamtschweizerischen Rahmen werden durch das Nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe NABEL erfasst. Das NABEL wird durch das BAFU und die Empa betrieben und besteht aus 16 über die Schweiz verteilten Messstationen, welche die wichtigsten Belastungssituationen abdecken. Für die Beurteilung der PM2.5-Immissionen wurden die Messdaten von Stationen des NABEL in städtischer und vorstädtischer Umgebung ausgewertet, die nicht direkt durch Verkehrsemissionen beeinflusst sind.

Grundlage für die Bewertung der Entwicklung
Angestrebte Entwicklung Anfangswert Endwert Annäherung an den theoretischen Zielpfad in % Beobachtete Entwicklung Beurteilung
100 in 2023 2011 2023 138.30% In Richtung des theoretischen Zielpfads positiv
 
Zuletzt aktualisiert am: 08.01.2025

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