Stand der Naturgefahrenkartierung
Damit Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren geplant werden können, erstellen die Kantone Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen und Sturzprozesse. Aus ihnen lässt sich ablesen, welche Gebiete bei Unwetter überschwemmt werden, wo Lawinen herunterkommen oder welche Hänge ins Rutschen geraten könnten. Aufgrund dieser Grundlagen können gezielt Massnahmen ergriffen werden (z.B. Bauauflagen, Notfallplanung, Bau von Schutzvorrichtungen). Dieser Indikator zeigt den Anteil der kartierten Flächen in der Schweiz auf.100% bezieht sich auf die Gesamtheit der Siedlungsflächen und auf bedeutende Verkehrswege.


Die Kantone haben gemäss den Bundesgesetzen über den Wasserbau (WBG) und den Wald (WaG) den Auftrag, Gefahrenkarten für alle gravitativen Naturgefahren (Hochwasser, Lawinen, Rutschungen und Sturzprozesse) zu erstellen. Kartiert werden Siedlungsgebiete und bedeutende Verkehrswege. Am 1.1.2018 waren 95% der benötigten Gefahrenkarten erstellt. Damit ist die Gefahrenkartierung in der Schweiz praktisch abgeschlossen und der Indikator wird nicht mehr nachgeführt.
In Zukunft wird es darum gehen, bestehende Lücken zu schliessen und ältere Gefahrenkarten zu überarbeiten.
Eine grosse Herausforderung bleibt die raumplanerische Umsetzung der Gefahrenkarten in die kommunale Nutzungsplanung, ebenso wie die Sensibilisierung und Beratung der potentiell Betroffenen, damit diese Massnahmen zur Eigenvorsorge ergreifen können.
- Verwandte Indikatoren
- Investitionen Öffentlichkeit für den Schutz vor Naturgefahren nach WBG und WaG
Da die die Gefahrenkartierung in der Schweiz praktisch abgeschlossen ist, wird der Indikator nicht mehr nachgeführt.
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