Behandelte Schutzwaldfläche
Die Behandlung der Schutzwälder, bzw. die Pflegemassnahmen tragen zur langfristigen Gewährleistung der Schutzwirkung von Schutzwäldern bei. Um beispielsweise Pflegerückstände oder fehlende Verjüngung zu vermeiden, sind rechtzeitige und regelmässige Massnahmen nötig. Der Indikator dient dementsprechend hierfür als direkte Kontrollgrösse. Die Schutzwaldpflege ist das Pendant zum Unterhalt bei Schutzbauten und bildet die Anstrengungen der öffentlichen Hand zum Unterhalt der Schutzwälder ab.
Die Schutzwaldpflege ist im Waldgesetz verbindlich geregelt. Verantwortlich für die Schutzwaldpflege sind die Kantone, welche vom Bund dafür im Rahmen von Programmvereinbarungen entschädigt werden; einen Teil der Kosten berappen die Kantone - wie dies bei Verbundaufgaben üblich ist - selber. Die Pflege des Schutzwaldes erfolgt durch öffentliche oder private Forstbetriebe.
Die Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen beziehen sich in der Regel auf eine Vierjahresperiode. Innerhalb dieser Periode ist es den Kantonen überlassen, wie sie die Vorgabe für die gesamte Periode umsetzen bzw. wieviel Schutzwaldfläche sie pro Jahr behandeln wollen. Dadurch fallen die effektiven Jahreswerte für die behandelte Schutzwaldfläche innerhalb der Vertragsperiode unterschiedlich aus. Theoretisch wird im Jahresdurchschnitt (über alle Kantone hinweg) eine behandelte Schutzwaldfläche von rund 9'500 ha erwartet. 2023 wurden 11'166 ha Schutzwald gepflegt.
Der Anteil der behandelten Schutzwaldfläche pro Jahr hat seit 2012 zugenommen. Im Jahr 2023 wurde das Ziel erreicht, aus diesem Grund werden der Zustand und die Entwicklung positiv bewertet.
Der Indikator ist international nicht vergleichbar. Mit diesem Indikator ist die Schweiz einen Schritt voraus im Vergleich zu anderen Ländern, bei denen nur die Gesamtfläche der Schutzwälder als Indikator nachgewiesen wird.
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) sind die Massnahmen im Schutzwald auch Gegenstand der Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Zum Controlling der Programmvereinbarungen werden jährliche Berichte von den Kantonen dem BAFU zugestellt. In diesem Reporting werden die Daten zur gepflegten Schutzwaldfläche angegeben. Der definitive Wert kann nur alle vier Jahre erhoben werden, da die Leistungen der Kantone neben dem jährlichen Reporting auch die sog. Nachbesserung im fünften Jahr umfasst. Mit der Verwendung von jährlichen Werten ergibt sich deshalb eine Differenz zur tatsächlich gepflegten Schutzwaldfläche über die gesamte Programmvereinbarungsperiode.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Annäherung an den theoretischen Zielpfad in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
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9500 ha/Jahr in 2023 | 2012 | 2023 | 171.14% | In Richtung des theoretischen Zielpfads | positiv |
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