Indikator Störfallvorsorge

Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen

Wo ein chemisches oder biologisches Gefahrenpotential vorhanden ist, kann es durch ausserordentliche Ereignisse zu einer Freisetzung, einem Störfall kommen. Störfälle können ausserhalb der Anlagen zu Toten, Verletzten, erheblichen Schäden oder Verschmutzungen der Umwelt führen. Betriebe mit einem Gefahrenpotential unterstehen der Störfallverordnung (StFV). Sie verlangt, dass diese Risiken verringert werden müssen. Wenn die Folgen der möglichen Störfälle als "schwer" zu bezeichnen sind, verlangt die Behörde vom Anlageninhaber eine so genannte Risikoermittlung, dank der das Risiko genauer abgeklärt und beurteilt werden kann. Wenn das Risiko nicht tragbar ist, verlangt die Vollzugsbehörde zusätzliche Sicherheitsmassnahmen, um das Risiko zu reduzieren. Die Lage der Betriebe mit Risikoermittlung zeigt auf, wo Störfälle mit schwerer Schädigung denkbar sind.

Bewertung des Zustandes
mittelmässig mittelmässig
Bewertung der Entwicklung
positiv positiv
der Störfallverordnung unterstellt ohne Risikoermittlung** 2021: 1094 der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung* 2021: 147 der Störfallverordnung unterstellt ohne Risikoermittlung** 2017: 1069 der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung* 2017: 158 der Störfallverordnung unterstellt ohne Risikoermittlung** 2013: 2162 der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung* 2013: 241 der Störfallverordnung unterstellt ohne Risikoermittlung** 2009: 2330 der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung* 2009: 259 der Störfallverordnung unterstellt ohne Risikoermittlung** 2005: 2122 der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung* 2005: 205 der Störfallverordnung unterstellt ohne Risikoermittlung** 2001: 2364 der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung* 2001: 244 der Störfallverordnung unterstellt ohne Risikoermittlung** 1996: 2314 der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung* 1996: 163
*1996-2001: ohne Betriebe mit biologischen Risiken und hochgerechnete Werte, da Erfassung nach Einheiten und nicht nach Betrieben erfolgte; ab 2005: Datenbasis verbessert, ab 2015: Daten gemäss revidiertem Geltungsbereich

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: Vollzugsstellen Kantone und Bund
Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2023: 87 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2022: 87 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2021: 87 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2020: 87 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2019: 87 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2018: 87 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2017: 87 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2013: 90 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2009: 90 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2005: 91 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 2001: 91 Anteil der unterstellten Betriebe ohne Potential für schwere Schädigungen (Personen und Umwelt)* 1996: 93
*1996-2001: ohne Betriebe mit biologischen Risiken und hochgerechnete Werte, da Erfassung nach Einheiten und nicht nach Betrieben erfolgte; ab 2005: Datenbasis verbessert, ab 2015: Daten gemäss revidiertem Geltungsbereich

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: Vollzugsstellen Bund und Kantone
Kommentar

Im Jahr 2021 mussten 147 der 1094 der StFV unterstellten Betriebe eine Risikoermittlung einreichen bzw. nachführen. Die Anzahl ist mit der Revision der StFV deutlich gesunken. Demzufolge ist die Entwicklung positiv zu bewerten. Die Gesamtzahl der unterstellten Betriebe hat ebenfalls deutlich  abgenommen. Somit wurde das Ziel der Revision erreicht, dass sich die Vollzugsbehörden bei den Kontrollen vermehrt auf die relevanten Anlagen konzentrieren können.

Betriebe mit Risikoermittlung sind vor allem Betriebe zur Herstellung von chemischen Erzeugnissen, grosse Sportanlagen mit intensivem Publikumsverkehr (Schwimmbäder, Kunsteisbahnen) sowie Lager für den Handel und den Verkehr von chemischen Erzeugnissen.

Internationaler Vergleich

Der Indikator ist international nicht vergleichbar, da sich die Kriterien für die Einreichung einer Risikoermittlung von Land zu Land unterscheiden.

Methode

Die Daten (s. Technische Anleitung Geobasisdaten des Umweltrechts, Risikokataster gemäss Störfallverordnung (StFV), Identifikatoren 112.1 & 113.1) werden aus den Datenbanken der Vollzugsstellen extrahiert. Die im Rahmen der Aufdatierung des Eidgenössischen Risikokatasters erhobenen Daten enthalten die Aussage, ob der Betrieb bei Störfällen schwere Schädigungen für die Bevölkerung und / oder die Umwelt verursachen kann.

Grundlage für die Bewertung der Entwicklung
Angestrebte Entwicklung Anfangswert Endwert Veränderung in % Beobachtete Entwicklung Beurteilung
Abnahme 1996 2021 -9.82% Abnahme positiv
Basis: der Störfallverordnung unterstellt mit Risikoermittlung*
 
Zuletzt aktualisiert am: 07.03.2024

Weiterführende Informationen

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