Qualität der Badegewässer
Die Erhebungen zur Badegewässerqualität beurteilen die hygienische Qualität der Gewässer anhand der E.Coli und intestinalen Enterokokken. Sie geben Hinweise darauf, wie gut Gewässerschutzmassnahmen greifen, und insbesondere wieweit die Abwasserreinigungsanlagen ihre Funktion erfüllen. Eine gute hygienische Qualität der Badegewässer ist essentiell, damit die Bevölkerung ohne Gesundheitsrisiko in den Flüssen und Seen baden kann.
- Datengrundlagen
- Badegewässerqualität (open data)
Dank verschiedenen Schutzmassnahmen und grossen Anstrengungen bei der Abwasserreinigung in den vergangenen Jahrzehnten ist die Badewasserqualität heute sehr gut: In den Seen und Flüssen in der Schweiz kann fast überall bedenkenlos gebadet werden.
Einzig nach starken Regenfällen oder bei Hochwasser wird in Flüssen vom Baden abgeraten: Auf den aufgewirbelten Partikeln haften Bakterien an, welche beim Verschlucken des Wassers durch Badende aufgenommen werden können. Bei Flüssen und Bächen, die als Vorfluter für Abwasserreinigungsanlagen dienen, können durch Regenüberläufe erhöhte Schmutzwassermengen eingeleitet und dadurch die hygienischen Verhältnisse ungünstig beeinflusst werden.
Bei Badegewässern mit eingeschränkter Qualität müssen die Behörden gemäss Gewässerschutzverordnung Massnahmen wie beispielsweise einen besseren Schutz der Gewässer, eine Aufwertung der Kläranlage oder den Verschluss von Direkteinleitungen ergreifen, oder ausdrücklich vom Baden abraten. Deshalb kann von einer positiven Entwicklung der Qualität der Badegewässer in der Zukunft ausgegangen werden.
Im europäischen Vergleich ist die Qualität der Schweizer Badegewässer sehr gut: Wie in wenig anderen Ländern laden selbst die grossen Flüsse und Seen der Schweiz mit ihrer hervorragenden Qualität zum Baden ein.
Die Beurteilung der Badegewässerqualität erfolgt anhand der Daten des kantonalen Gewässermonitorings zu den hygienischen Parametern E. coli und intestinale Enterokokken (Fäkalbakterien). Für die Beurteilung der Qualität gilt die EUA-Einstufung gemäss Anhang I der EU-Badegewässerrichtlinie 2006 (siehe Tabelle 3, Kapitel 7 der Empfehlung für die Beurteilung der Badegewässer). Die EUA-Einstufung kann nur berechnet werden, wenn mindestens 4 Proben pro Badesaison und Messresultate für mindestens 4 Jahre vorliegen.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
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Stabilisierung | Mittel 2013-2015 | Mittel 2021-2023 | -1.04% | Stabilisierung | positiv |
Basis: Ausgeziechnete Qualität, Gute Qualität, Ausreichende Qualität |
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