EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Die EUDR enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen in der EU. Schweizer Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse gemäss EUDR in die EU exportieren, sind von der EUDR betroffen. Diese Webseite informiert über die Sachlage zur EUDR für Schweizer Unternehmen aus Sicht der eidg. Bundesverwaltung. 

Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2025 können grosse Unternehmen und ab 30. Juni 2026 kleine Unternehmen die betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU auf den Markt bringen oder aus der EU exportieren, wenn sie die Anforderungen der EUDR einhalten. Die EUDR ersetzt die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR). Die EUDR gilt nicht in der Schweiz. Für das Inverkehrbringen von Holz ist in der Schweiz weiterhin die Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft.

Das Wichtigste zusammengefasst

Das BAFU hat die wichtigsten Punkte zu dieser europäischen Regelung in zwei Faktenblättern zusammengefasst:

Faktenblatt_Zentrale Elemente der EU-Regulierung EUDR (PDF, 142 kB, 14.07.2025)Das Faktenblatt gibt eine kompakte Übersicht über die neue EU-Verordnung.

Faktenblatt Nachweis der Anforderungen zur EUDR (PDF, 135 kB, 14.07.2025)Das Faktenblatt beschreibt, wie die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung und die einschlägigen Rechtsvorschriften für Rohstoffe eingehalten werden, die in der Schweiz erzeugt wurden.

Weitere Informationen

Links

Antworten der Europäischen Kommission zu häufig gestellten Fragen zur EUDR: FAQ

Daten

Geokoordinaten von Schweizer Grundstücken: Auf www.cadastre.ch kann über die öffentlich zugänglichen Systeme des Bundes und der kantonalen Verwaltungen auf alle erfassten Grundstücke der Schweiz zugegriffen werden.

Kontakt
Letzte Änderung 24.07.2025

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