Anfragen zu Patronaten, Unterstützungsbeiträgen und Logoverwendung

Mit der Unterstützung von Projekten Dritter sollen die Ziele und Botschaften des BAFU verstärkt und an relevante Zielgruppen herangetragen werden.

1. Formular

Formular Projektantrag (PDF, 163 kB, 11.03.2016)Antrag zur Unterstützung von Umweltkommunikationsprojekten

Formular Logoantrag (PDF, 124 kB, 13.09.2022)Antrag für die Benutzung des BAFU-Logos

2. Einleitung

Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen können Beiträge an Umweltkommunikationsprojekte gesprochen werden. Diese Unterstützungen können in verschiedenen Ausprägungen erfolgen:

  • Finanzielle Unterstützung (z.B. für Kampagnen, Kommunikationsprojekte, Veranstaltungen, Ausstellungen, Übersetzungen u.ä.)
  • Unterstützung visueller Art mit Logo oder Schriftzug (z.B. auf Flyer oder sonstigen Werbemitteln)
  • Unterstützung im Sinne eines Patronats

3. Rechtliche Grundlagen

Finanzhilfen können nur gewährt werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht (Förderartikel im jeweiligen Gesetz). Die finanziellen Unterstützungen basieren dabei vorwiegend auf folgenden Gesetzen und Artikeln.

Zudem gilt für alle Finanzhilfen das Subventionsgesetz des Bundes.

Untenstehend finden Sie Angaben zu berechtigten Antragsstellern, Ausschlusskriterien und Qualitätskriterien, welche ein Gesuch um Unterstützung zuhanden BAFU/Abt. Kommunikation erfüllen muss. Wenn Sie ein Gesuch einreichen möchten, beachten Sie bitte ausserdem das unter Ziffer 7 aufgeführte Vorgehen.

4. Berechtigte

Gesuche um Finanzhilfen können von Organisationen und Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in der Schweiz eingereicht werden.

5. Ausschlusskriterien

Das BAFU/Sektion Kommunikation unterstützt keine Gesuche, die intern doppelt oder quer finanziert oder einer der folgenden Projektkategorie zugeordnet werden:

  • nicht vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare
  • lokale Anlässe (ausser wenn von Kanton und Gemeinde ebenfalls massgeblich unterstützt)
  • wiederkehrende Sockelbeiträge
  • Schwergewichtig kulturelle Anlässe mit losem Bezug zu Umweltthemen
  • Fachtagungen
  • Forschungsvorhaben
  • Bildungsvorhaben (hierzu beachten Sie bitte das Vorgehen Bildungsgesuche)

6. Qualitätskriterien

Für die Unterstützung aller Projekte müssen formale und inhaltliche Kriterien erfüllt sein. Diese Kriterien umfassen:

  • Das Projekt hat nachweislich Bezug zu BAFU relevanten Themen. Die aktuellen Schwerpunkte des BAFU finden Sie auf der Website des BAFU.
  • Das Projekt leistet einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben des BAFU. Die für das BAFU relevanten Zielgruppen werden erreicht und die vermittelten Botschaften stimmen mit den Botschaften des BAFU überein.
  • Das Projekt hat eine überregionale Ausrichtung (siehe auch Ausschlusskriterien)
  • Es gibt keine Redundanz mit anderen Projekten (auch wenn vom BAFU unterstützt)
  • Das Gesuch ist innovativ und wegweisend
  • Das Projekt ist ökologisch in allen Belangen vertretbar. Für Veranstaltungen siehe "IG Saubere Veranstaltung".
  • Der Nachweis anderer Finanzierungsquellen resp. Anfragen weiterer Unterstützungsgesuche wird erbracht
  • Eine Evaluation der Durchführung und Wirkung ist vorgesehen
  • Der Unterstützungsbeitrag beträgt max. 50% der Gesamtkosten

7. Ablauf der Gesuchseinreichung

  • Ihr Projektkonzept ist die Grundlage für das Ausfüllen der Gesuchunterlagen und muss dem Gesuch ebenfalls beigelegt werden. Im Projektkonzept müssen die zentralen Eckwerte des Vorhabens definiert sein (was, wann, wo, wer etc.).
  • Füllen Sie den Projektantrag vollständig aus. Beachten Sie dabei die Voraussetzungen für die Vergabe von Unterstützungshilfen (siehe Punkte 1-4).
  • Schicken Sie die vollständigen Gesuchsunterlagen elektronisch an: kommunikationsantrag@bafu.admin.ch
  • Wir prüfen anschliessend Ihr Gesuch und bereiten den Entscheid vor, bei Bedarf unter Beizug der entsprechenden Fachabteilungen.
  • Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Sie erhalten den Entscheid des BAFU schriftlich/elektronisch zugestellt. Die Gesuchbearbeitung kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.
  • Wird das Projekt durch das BAFU finanziell unterstützt, stellt das BAFU einen entsprechenden Vertrag aus. Mit der finanziellen Unterstützung ist nicht gleichzeitig die Verwendung des BAFU-Logos genehmigt. Die Verwendung des BAFU-Logos muss explizit beantragt werden. Falls Sie vom BAFU eine finanzielle Unterstützung und die Logoverwendung beantragen, füllen Sie bitte beide Formulare aus.
  • Spätestens drei Monate nach Abschluss der Arbeiten muss dem BAFU ein Schlussbericht über die Projektarbeiten vorliegen. Der Schlussbericht inkl. Schlussrechnung ist eine Auflage der Unterstützung durch das BAFU.
  • Die Finanzhilfe kann in mehreren Raten ausbezahlt werden. Die Schlusszahlung in Höhe von mind. 20% des genehmigten Beitrags erfolgt erst nach Projektabschluss, d.h. nach Genehmigung von Abrechnung und Schlussbericht.

8. Nachweis der Erfüllung

Erfüllt der Empfänger seine Aufgabe gemäss Projektkonzept nicht oder reicht er den Schlussbericht trotz Mahnung nicht ein, so zahlt das BAFU die Finanzhilfe nicht aus oder fordert sie samt einem Zins von jährlich 5 % seit der Auszahlung zurück. Wird die Aufgabe trotz Mahnung nur mangelhaft erfüllt, so kürzt das BAFU die Finanzhilfe angemessen oder fordert sie teilweise samt einem Zins von jährlich 5 % seit der Auszahlung zurück.

9. Allgemeiner Hinweis

Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben finanziell unterstützt wird, entscheidet das BAFU ausschliesslich auf Grundlage des vollständig ausgefüllten und eingereichten Gesuchformulars und den zur Verfügung stehenden Mitteln des BAFU.

Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 26.10.2017

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Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Kommunikation

Postadresse:
CH-3003 Bern

Standort:
Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen

Tel.: +41 58 463 03 34

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