Bundesrat genehmigt Fischerei-Verordnung im Bereich gefährdete Fische und Krebse

Bern, 21.10.2020 - Fische und Krebse zählen zu den am stärksten gefährdeten Tierarten in der Schweiz. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verabschiedet. 25 einheimische Arten von Fischen und Krebsen erhalten einen neuen Gefährdungsstatus. So ist bei zehn Arten der Bestand zurückgegangen, ihre Gefährdung hat somit zugenommen. Die Kantone sind gefordert, diese Arten besser zu schützen. Zudem hat der Bundesrat im gleichen Verordnungspaket die Flachmoor- und Trockenwieseninventare des Kantons Graubünden genehmigt.

Im Anhang 1 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) sind neu 75 einheimische Fisch- und Krebsarten aufgeführt. 9 Arten sind bereits ausgestorben, 16 sind vom Aussterben bedroht, 10 Arten sind stark gefährdet, 12 sind gefährdet und 9 Arten sind potenziell gefährdet. Nur 14 Arten gelten als nicht gefährdet. Bei 5 Arten reicht die Datenlage nicht aus, um einen Gefährdungsstatus zuzuweisen.

Laut der VBGF müssen die Kantone zusätzliche Anstrengungen zum Schutz von Arten unternehmen, deren Gefährdungsstatus sich verschlechtert hat. Mit der Aktualisierung des Gefährdungsstatus werden die Massnahmen für den Schutz von fünf Arten (Aal, Doubsforelle, Äsche und zwei auf der Alpensüdseite vorkommende Arten von Rotaugen) in Zukunft von Bund finanziell stärker unterstützt.

Aktualisierung der Flachmoor- und der Trockenwieseninventare von Graubünden

Im gleichen Verordnungspaket hat der Bundesrat zudem die Flachmoor- und Trockenwieseninventare des Kantons Graubünden genehmigt. Die revidierten Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung waren bereits im November 2017 in Kraft getreten. Davon ausgenommen waren die Flachmoore und Trockenwiesen im Kanton Graubünden. In diesem Kanton war eine breitere Vernehmlassung über die schutzwürdigen Objekte durchgeführt worden, was den Aktualisierungsprozess verzögert hatte. Der Prozess ist nun abgeschlossen. 225 Flachmoore (160 bereits bestehende und 65 neu erfasste) und 1090 Trockenwiesen oder -weiden (783 bereits bestehende und 307 neu erfasste) sind ebenfalls aktualisiert.

Der Bundesrat hat die Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien, BAFU, Tel. +41 58 46 290 00



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/anzeige-nsb-unter-medienmitteilungen.msg-id-80801.html