Methoden zur Erstellung einiger vom BAFU publizierten Abfallstatistiken.
Berechnungsmethode der Verwertungsquote (Rücklaufquote) von Getränkeverpackungen
Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 schreibt für Glas-, PET-, und Aluminium-Getränkeverpackungen eine Verwertungsquote von mindestens 75% vor. Wird diese Verwertungsquote nicht erreicht, kann das UVEK ein Pfand einführen.
Die Verwertungsquote ist das Verhältnis der während eines Kalenderjahres stofflich verwerteten Menge (Gewicht) an Getränkeverpackungen eines bestimmten Materials zur gesamthaft in der Schweiz abgesetzten Menge (Gewicht) an Getränkeverpackungen aus demselben Material.
Die Verwertungsquote für Getränkeverpackungen wird jedes Jahr auf der BAFU Internetseite publiziert.
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Verwertungsquote von Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium-Dosen sind in den jeweiligen Faktenblättern aufgeführt.
Erläuterungen zur Methodik der Statistik der Sonderabfälle und der anderen kontrollpflichtigen Abfälle
Nach Artikel 42 der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) veröffentlicht das BAFU einmal jährlich eine Statistik der entsorgten Sonderabfälle und periodisch eine Statistik der entsorgten anderen kontrollpflichtigen Abfälle.
Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle sind in der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen mit „S" oder „ak" bezeichnet. Die Entsorgungsunternehmen in der Schweiz müssen die Entgegennahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfälle dem BAFU und der kantonalen Behörde melden (Art. 12 VeVA). Exporteure und Importeure von notifizierungspflichtigen Abfällen müssen am Schweizer Zoll eine Kopie des Begleitformulars abgeben, das die Zollorgane dem BAFU übermitteln. Im grenzüberschreitenden Verkehr sind neben Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen noch weitere Abfälle notifzierungspflichtig. Dazu gehören Abfälle nach der gelben Liste des OECD-Beschlusses (z.B. Siedlungsabfälle) oder Abfälle, die nicht explizit auf der grünen Liste des OECD-Beschlusses aufgeführt sind (z.B. unverschmutzer Aushub).
Diese Meldungen dienen den Vollzugsbehörden als Grundlage für Kontrollen im Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland sowie im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Das BAFU erstellt auf der gleichen Datengrundlage die Statistiken über die entsorgten Sonderabfälle und anderen kontrollpflichtigen Abfälle. Die Methoden zum Erstellen der Statistiken werden nachfolgend erläutert:
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 29.12.2022