Vorschriften für bestimmte Anwendungsbereiche

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist ein Gefäss für Spezialvorschriften. Sie werden dann erlassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Chemikalienverordnung (ChemV) nicht ausreichen. Die ChemRRV enthält in zwei Anhängen zur Hauptsache Einschränkungen und Verbote für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder das Verwenden bestimmter Stoffe und diese enthaltende Zubereitungen und Gegenstände.

In Anhang 2 sind Bestimmungen für bestimmte Anwendungsbereiche festgelegt, insbesondere für:

Zur Erleichterung der Übersicht sind die nach der ChemRRV geltenden Einschränkungen und Verbote für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände in den folgenden zwei PDF-Downloads tabellarisch zusammengestellt.

Verbotsliste (PDF, 503 kB, 18.10.2022)Diese Liste fasst die Einschränkungen und Verbote zusammen, welche Hersteller und Händler bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Chemikalien und chemikalienhaltigen Produkten beachten müssen.

Verwendungsbeschränkungen (PDF, 388 kB, 18.10.2022)Diese Liste fasst die Einschränkungen und Verbote zusammen, welche berufliche, gewerbliche oder private Verbraucher bei der Verwendung von Chemikalien zu beachten haben.

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Letzte Änderung 07.05.2025

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