Batterien

In der Schweiz werden pro Jahr knapp 165 Millionen Batterien verkauft. Davon werden die meisten rezykliert. Dennoch gelangen weiterhin zu viele Batterien in den Hauskehricht. So gehen wertvolle Rohstoffe verloren. In der Schweiz besteht eine gesetzliche Rückgabepflicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen. Batterien kann man überall dort kostenlos zurückgeben, wo man sie erwerben kann – unabhängig von einem Kauf.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Akkumulatoren, kurz Akkus genannt, zählen ebenfalls zu den Batterien. Sämtliche Batteriearten gelten in der Schweiz als Sonderabfälle und müssen separat zur Entsorgung übergeben werden.

Gerätebatterien sind weit verbreitet und finden in zahlreichen elektrischen und elektronischen Apparaten Verwendung, die unabhängig vom Stromnetz betrieben werden. Fahrzeugbatterien dienen dazu, Anlasser, Lampen oder Zündung von Fahrzeugen mit Strom zu versorgen. Industriebatterien werden für vielfältige industrielle oder gewerbliche Zwecken eingesetzt. Dazu gehören auch Batterien für den Antrieb von Elektrofahrzeugen sowie alle Batterien, die nicht unter die beiden anderen Kategorien fallen.

Seit einigen Jahren kommen in allen Kategorien deutlich mehr Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz. Aufgrund der hohen Energiedichte, ihrer langen Lebensdauer und einer geringen Selbstentladung eignen sich diese Batterien für eine Vielzahl von Anwendungen – von Smartphones über Laptops bis hin zu Elektro-Bikes, -Trottinettes und -Fahrzeugen. Ausserdem werden sie zunehmend als stationäre Speicher verwendet, etwa, um den erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen zwischenzuspeichern.

Rohstoffe im Kreislauf behalten

Batterien bestehen aus wertvollen Rohstoffen wie Blei, Eisen, Kobalt, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium, Nickel, Mangan und Zink. Schädliche Schwermetalle wie Cadmium oder Quecksilber sind dank sehr strenger Grenzwerte allenfalls noch in Spuren enthalten. Die Gewinnung der Rohstoffe aus natürlichen Lagerstätten belastet die Umwelt. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten ihre Batterien dem Recycling zuführen, müssen weniger neue Rohstoffe abgebaut werden und die Ressourcen verbleiben – ganz im Sinne der Kreislaufwirtschaft – möglichst in geschlossenen Material- und Energiekreisläufen.

Alternativen zu Einweg-Batterien sind solarbetriebene Geräte, Apparate mit Netzanschluss sowie wiederaufladbare Batterien (Akkus). Wirtschaftlich wie auch ökologisch sinnvoll ist der Einsatz von Akkus in Geräten mit hohem Strombedarf (z. B. Smartphone, Laptop, Bohr-/Schraubmaschine oder Digitalkamera). Ebenfalls möglich, aber kaum lohnend, ist der Gebrauch in Geräten mit sehr kleinem Strombedarf (z. B. Fernbedienung, Computermaus oder Wecker). Eine Einweg-Batterie hält bei solchen Anwendungen meist monate- oder gar jahrelang.

Batterien separat sammeln

Eine korrekte Entsorgung von Batterien ist von zentraler Bedeutung, um Rohstoffe möglichst vollständig zurückzugewinnen und Risiken für die Umwelt so weit als möglich zu vermeiden.

In der Schweiz sind Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, gebrauchte Batterien zu einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückzubringen. In der Schweiz gibt es mehr als 11’000 Sammelstellen. Leider werden trotz Verbot immer noch Batterien mit dem Siedlungsabfall entsorgt. Dadurch gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Weiter können falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus zu Bränden in Kehrichtsammelfahrzeugen, Recyclinganlagen oder Sammelstellen führen. Solche Brände und die damit verbundenen Kosten lassen sich durch einen korrekten Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien vermeiden.

Den Anbietern von Batterien schreibt das Recht eine Rücknahmepflicht vor:

  • Alle Anbieter – vom Grossverteiler bis zum Kiosk – müssen gebrauchte Gerätebatterien unentgeltlich zurücknehmen. Auch viele Gemeindesammelstellen und Entsorgungshöfe haben Behälter für das Batterierecycling.
  • Gebrauchte Fahrzeug- und Industriebatterien müssen ebenfalls separat gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Die Rückgabe an die Verkaufsstelle oder an eine berechtigte Sammelstelle ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Recycling im In- oder Ausland

Seit Anfang der 1990er Jahre werden Gerätebatterien im Inland bei der BATREC Industrie AG rezykliert. Die Verwertungsanlage gewinnt Eisen, Mangan, Zink und Quecksilber zurück und überführt die anfallenden Schadstoffe in eine unschädliche Form. Ende 2023 hat die Batrec zudem eine Anlage für die Verwertung von Lithium-Ionen-Akkus in Betrieb genommen, um die steigende Rücklaufmenge künftig nachhaltig behandeln zu können. Nickel-Cadmium- und Bleiakkus werden vor der Behandlung aussortiert und dafür spezialisierten, meist im Ausland angesiedelten Firmen zur Verwertung übergeben.

Aus Fahrzeugbatterien werden Blei, Kunststoffe und Batteriesäure zurückgewonnen, aus Industriebatterien je nach Typ unterschiedliche Metalle. Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung sammeln Fahrzeug- und Industriebatterien und exportieren sie zur Verwertung ins Ausland. Erlaubt sind nur Exporte in OECD- oder EU-Staaten. Das BAFU erteilt Exportbewilligungen nur, wenn der ausländische Verwerter die vom Bund verlangten Standards erfüllt.

Finanzierung durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr

Eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) deckt die Kosten von Sammlung, Transport und stoffliche Verwertung (Recycling) der gebrauchten Batterien. Die VEG ist im Kaufpreis inbegriffen. Der Bund legt die Höhe der Gebühr fest, welche sich nach Batterietyp und -gewicht bemisst.

Die Geschäftsstelle INOBAT erhebt, verwaltet und verwendet die VEG im Auftrag des BAFU. Aus den Gebühreneinnahmen finanziert die INOBAT auch Sensibilisierungskampagnen wie beispielsweise «Battery-Man», um den Rücklauf von Batterien zu fördern. INOBAT fungiert zudem als Meldestelle für alle Batterien, die auf den Schweizer Markt kommen.

Befreiung von der vorgezogenen Entsorgungsgebühr

Die Gesetzesgrundlage erlaubt es, bestimmte Batterietypen von der VEG zu befreien. Voraussetzung ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sammel- und ein gesichertes Finanzierungssystem mit sehr hohem Rücklauf und einer Verwertung nach dem Stand der Technik organisiert.

Mit dem rasanten Wachstum der Elektromobilität gewinnt die Frage nach der umweltgerechten Entsorgung von ausgedienten Lithium-Ionen-Akkus aus Elektrofahrzeugen an Bedeutung. Die Branche will ihre Verantwortung wahrnehmen und hat sich zusammengeschlossen: Die Importeure und Hersteller haben ein System aufgebaut, das die umweltgerechte Entsorgung der Batterien aus Elektrofahrzeugen (Sammlung, Transport und stoffliche Verwertung) und dessen Finanzierung sicherstellt. Im Gegenzug sind Hersteller und Importeure von Elektrofahrzeugen im Rahmen einer Branchenlösung vorerst von der Gebührenpflicht befreit. Die von der Gebühr befreiten Hersteller und Importeure von Elektrofahrzeugen sind verpflichtet, ausgediente Batterien unentgeltlich zurückzunehmen.

Auch die Fahrzeugbatterien aus Blei für Anlasser, Lampen oder Zündung können von der Gebührenpflicht befreit werden. Bei den Bleibatterien deckt der Verkaufserlös der zurückgewonnenen Stoffe sämtliche Entsorgungskosten.

Das BAFU verfolgt die Entwicklung der neuen EU-Batterieverordnung, die seit August 2023 in der Europäischen Union in Kraft ist und prüft, ob die bestehenden Instrumente ausreichen oder ob rechtliche Anpassungen notwendig sind.

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Letzte Änderung 23.05.2024

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