Altmetalle sind wichtige Rohstoffe für die Industrie. Das Einschmelzen von Schrott spart gegenüber der Verwendung von Erzen Ressourcen und Energie. Bei der Entsorgung sollen metallische Abfälle, die gefährliche Stoffe oder elektronische Bauteile enthalten, separat behandelt werden.
Altmetalle lassen sich unterscheiden in Eisenmetalle und Nichteisenmetalle. Eisenmetalle sind in der Regel magnetisch. Zu den Nichteisenmetallen gehören Buntmetalle (Kupfer und Kupferlegierungen), Graumetalle (Blei, Zink, Zinn, Aluminium) und Edelmetalle (Gold, Silber).
Ökologische Beurteilung
Metallabfälle lassen sich mit geringen Verlusten immer wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückführen. Das vermindert negative Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen, die bei der Gewinnung der Erze und deren Verarbeitung entstehen. Die separate Sammlung von Metallschrott ist ein traditioneller Wirtschaftszweig. Die steigenden Rohstoffpreise haben dazu geführt, dass sich die Verfahren zur Rückgewinnung von Metallen aus komplex zusammengesetzten Gegenständen oder Geräten stetig verbessern.
Separate Sammlung
Spezialisierte Entsorgungsunternehmen nehmen Altschrott aus Montage, Reparatur, Unterhalt oder Rückbau sowie Neuschrott aus der Produktion entgegen. Weitere metallische Abfälle stammen aus der Behandlung von Abfällen aus elektrischen und elektronischen Geräten, Altfahrzeugen oder anderen Abfällen wie Kehrichtschlacke.
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Beim Recycling dürfen keine gefährlichen Stoffe in die Umwelt gelangen. Deshalb muss die Qualitätskontrolle der Bau- und Entsorgungsunternehmen sicherstellen, dass metallische Abfälle von Schadstoffen entfrachtet werden. Das ist besonders wichtig beim Rückbau von Anlagen oder bei der Demontage von Geräten. Gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) sind Bauunternehmen zur Abfalltrennung verpflichtet. Das Personal soll Metallteile oder Komponenten, die mit Schadstoffen wie PCB oder Asbest belastet sind, systematisch erkennen und separat entsorgen. Diese Sonderabfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Das schreibt die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vor.
Die Gemeinden sammeln in der Regel ausgediente metallische Gegenstände aus Haushalten und Gewerbe und leiten sie an Entsorgungsunternehmen weiter.
Entsorgung/Recycling
Die Entsorgungsunternehmen entfernen bei der Eingangskontrolle Verunreinigungen wie elektronische Bauteile, lose brennbare oder mineralische Materialien. In einem zweiten Schritt sortieren sie grob Eisen- und Stahlschrott sowie Nichteisenschrott und zerkleinern grosse Teile. Sammelschrott aus Haushalten und Gewerbe kommt meist in den Schredder, der die Metalle von den anhaftenden Fremdstoffen (z. B. Kunststoffe) befreit. Magnetabscheider und andere Verfahren trennen Eisenschrott und verschiedene Nichteisenmetalle. Die nach den Anforderungen der Abnehmer aufbereiteten Schrottsorten gehen an Stahlwerke, Giessereien oder die Metallurgie. Dort entstehen Halbfabrikate wie z. B. Armierungsstahl.
Bei der Behandlung von Schrott fallen Rückstände wie Schrottschutt oder Schredderleichtfraktion an. Sie bestehen überwiegend aus mineralischen oder brennbaren Materialien und einem geringen Anteil an Metallen. Verwertbare und deponierfähige Anteile werden soweit möglich abgetrennt. Der Rest muss thermisch behandelt werden.
Finanzierung
Die Entsorgung wird nach dem Verursacherprinzip finanziert. Je nach Reinheit und Menge können die Abfälle auch einen Verkaufswert haben.
Handlungsbedarf
Das BAFU erarbeitet momentan rechtliche Rahmenbedingungen für die Pflicht zur Schadstoffermittlung. Es geht darum festzulegen, wer in welchem Ausmass verantwortlich ist, vor Rückbauarbeiten die Schadstoffe in einem Gebäude oder einer Anlage zu eruieren.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 25.08.2020