Aushub- und Ausbruchmaterial fällt beim Ausheben von Gebäudefundamenten und beim Bau von Infrastrukturprojekten (Tunnel-, Strassen- und Leitungsbau) an und besteht hauptsächlich aus Fels und Erdreich.
Als Aushubmaterial bezeichnet man alle Materialien, welche bei Bauarbeiten unterhalb des belebten Bodens ausgehoben werden, also Lockergestein, Kies und Sand. Befindet sich die Baustelle an einem Standort, an dem bereits früher bauliche Veränderungen vorgenommen wurden (anthropogener Standort), kann das Aushubmaterial auch weitere Bestandteile wie mineralische Bauabfälle oder Reste von alten Abfallablagerungen enthalten.
Ausbruchmaterial besteht überwiegend aus gebrochenen Fels- und Gesteinsblöcken, welche im Rahmen von Bauarbeiten mechanisch oder durch Sprengung aus dem Untergrund herausgebrochen werden. Abhängig von der Geologie kann das Ausbruchmaterial auch Feinanteile enthalten.
Ökologische Beurteilung
Aushub- und Ausbruchmaterial stellt mit jährlich rund 40 - 60 Millionen Tonnen die mit Abstand grösste Abfallmenge dar. Der Transport dieser Abfälle ist mit hohen CO2- und Lärmemissionen verbunden und die Entsorgung beansprucht viel Platz in Kiesgruben und Deponien. Ausserdem kann Aushub- und Ausbruchmaterial aus belasteten Standorten durch verschiedene Schadstoffe verschmutzt sein. Deshalb muss bei Bauarbeiten auf Parzellen mit einem Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KbS) das Aushubmaterial auf mögliche Schadstoffe analysiert werden (vgl. Art. 16 der Abfallverordnung VVEA).
Separate Sammlung
Aushub- und Ausbruchmaterial muss auf der Baustelle sortenrein nach seiner Qualität getrennt werden. Es ist darauf zu achten, dass das Material nicht mit Fremdstoffen vermischt ist. Gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) darf Aushub- und Ausbruchmaterial, welches die Grenzwerte nach Anhang 3, Ziffer 2 VVEA überschreitet, nur von bewilligten Entsorgungsunternehmen angenommen werden.
Entsorgungsunternehmen mit einer Bewilligung nach VeVA:
Entsorgung/Recycling
Die fachgerechte Entsorgung von Aushub- und Ausbruchmaterial hängt stark von dessen Verschmutzungsgrad ab. Die Schadstoff-Grenzwerte, die für die Verwertung oder Ablagerung einzuhalten sind, sind in der Abfallverordnung (VVEA) festgeschrieben. Der überwiegende Teil des anfallenden Aushub- und Ausbruchmaterials ist unverschmutzt und muss möglichst vollständig verwertet werden – beispielsweise als Baumaterial direkt vor Ort, zur Herstellung von Baustoffen in einer Anlage, zur Wiederauffüllung von Materialentnahmestellen oder für bewilligte Terrainveränderungen. Falls eine Verwertung nicht möglich ist, muss das Aushub- und Ausbruchmaterial auf einer VVEA-konformen Deponie abgelagert werden. Vor der Ablagerung sind jedoch die verwertbaren Bestandteile wie z.B. Kies abzutrennen. Liegt die Schadstoffkonzentration des Aushubmaterials über dem Grenzwert von Deponien des Typs E (beispielsweise Aushubmaterial aus der Sanierung von Altlasten oder Kugelfängen), muss es vorgängig behandelt werden – beispielsweise in Form einer Bodenwäsche oder einer thermischen Behandlung in einem Zementwerk.
Weiterführende Informationen
Recht
Dokumente
Entsorgung von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial (PDF, 1 MB, 31.12.2017)Im Auftrag des BAFU
Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial in Materialabbaustellen und Inertstoffdeponien (PDF, 2 MB, 19.11.2014)Studie im Auftrag des BAFU
Abklärung zum Inventar an umweltrelevanten Schlämmen in der Schweiz (PDF, 1 MB, 30.04.2013)Studie im Auftrag des BAFU. Abschlussbericht.
Landschaftsgestaltung mit sauberem Aushub: Beispielkatalog und Auswertung (PDF, 4 MB, 13.05.2009)Studie im Auftrag des BAFU. Zwischenbericht August 2008
Letzte Änderung 21.06.2019