Beim Um- und Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturbauten fallen grosse Mengen an mineralischen Abfällen (Rückbaumaterialien) an. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Betonabbruch, Mischabbruch und Ziegelbruch aus dem Hochbau, sowie um Ausbauasphalt und Strassenaufbruch aus dem Tiefbau. Die mineralischen Rückbaumaterialien sind nach dem Aushub- und Ausbruchmaterial die zweitgrösste Abfallfraktion. Um natürliche Ressourcen und Deponievolumen zu schonen, müssen diese Abfälle nach Möglichkeit zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden.
Ökologische Beurteilung
Alleine aufgrund ihres hohen Anfalls haben mineralische Rückbaumaterialien starke Auswirkungen auf die Umwelt. Ihr Transport ist mit hohen CO2-Emissionen verbunden und der Bau von Deponien beeinflusst das Landschaftsbild. Ausserdem können die Rückbaumaterialien Schadstoffe wie etwa Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Schwermetalle enthalten. Deshalb müssen Bauten vor dem Um- oder Rückbau untersucht und allfällige Schadstoffe aus dem Gebäude entfernt werden (vgl. Abfallverordnung VVEA). Damit soll sichergestellt werden, dass die Recyclingbaustoffe möglichst frei von Schadstoffen sind.
Separate Sammlung
Vor dem Rückbau müssen Sonderabfälle wie z.B. Spritzasbest aus der Bausubstanz entfernt und separat entsorgt werden. Die restlichen Bauabfälle müssen danach beim Rückbau möglichst sortenrein getrennt werden (Mehrmuldenprinzip). Ist dies beispielsweise aus Platzgründen nicht möglich, sind die gemischten Abfälle nachträglich einer Sortieranlage zuzuführen.
Entsorgung/Recycling
Mineralische Rückbaumaterialien können grundsätzlich ohne vorgängige Analyse zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden. Nur wenn der Verdacht besteht, dass ein Bauwerk während der Nutzungsphase durch umweltgefährdende Substanzen verschmutzt wurde (beispielsweise bei Galvanikbetrieben, chemischen Reinigungen oder Farb- und Lackbetrieben etc.), sind Analysen notwendig. In diesem Fall sind die Abfälle gemäss ihren Schadstoffgehalten unter Einhaltung der Grenzwerte der Abfallverordnung (VVEA) zu entsorgen.
Mineralische Rückbaumaterialien können aufbereitet wieder als Recyclingbaustoffe eingesetzt werden. Eine solche Verwertung hat zwei Vorteile: Einerseits werden dadurch grosse Mengen an Primärbaumaterialien wie Kies und Sand ersetzt. Andererseits müssen so bedeutend weniger Abfälle auf Deponien abgelagert werden, was zur Schonung des ohnehin knappen Deponieraums beiträgt.
Mineralische Rückbaumaterialien können zu den folgenden Recyclingbaustoffen aufbereitet werden:
Die Herstellung und der Einsatz von Recyclingbaustoffen werden in der Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle detailliert geregelt. Dabei müssen zentrale Punkte, wie das Verdünnungs- und Vermischungsverbot oder Anwendungseinschränkungen zum Schutz der Gewässer, berücksichtigt werden.
Mineralische Rückbaumaterialien, die nicht verwertet werden können, sind auf Deponien des Typs B abzulagern. Dabei gilt – wie bei der Verwertung – dass grundsätzlich keine Analysen notwendig sind, sofern kein Verdacht auf eine Verschmutzung während der Nutzungsphase besteht.
Die Entsorgungswege von Ausbauasphalt sind vom Gehalt der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) abhängig. Bei Bauprojekten mit mehr als 30 m3 Ausbauasphalt muss jeweils der PAK-Gehalt ermittelt werden. Abhängig von diesem Wert gelten folgende Regelungen für die Entsorgung des Ausbauasphalts:
Weiterführende Informationen
Recht
Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien (PDF, 709 kB, 08.08.2023)Teil des Moduls «Bauabfälle». Vollzugshilfe VVEA
Dokumente
Das Bauwerk als Rohstofflager (PDF, 4 MB, 22.01.2017)David Hiltbrunner, Swiss Bulletin für angewandte Geologie (22/1, 2017)
Letzte Änderung 08.09.2023