Altfahrzeuge

Zwei Fünftel der in der Schweiz ausser Betrieb genommenen Autos finden als Occasionsfahrzeuge im Ausland weiter Verwendung. Die anderen Fahrzeuge gelten als Altfahrzeuge. Spezialisierte Unternehmen entsorgen sie im Inland. Sie verkaufen funktionstüchtige Teile als Ersatzteile, entfernen Schadstoffe und gewinnen Metalle als Rohstoffe zurück.

In der Schweiz werden jährlich rund 200‘000 Fahrzeuge aus dem Verkehr genommen. Ein grosser Teil davon ist in vollständig fahrtüchtigem Zustand oder weist lediglich geringfügige Schäden auf. Diese Fahrzeuge gelten als Gebrauchtware. Sie werden oft exportiert und gelangen auf ausländische Occasionsmärkte. Alle anderen Fahrzeuge gelten als Altfahrzeuge und gehören zu den kontrollpflichtigen Abfällen.

Ökologische Beurteilung

Die Weiterverwendung von Fahrzeugen zum ursprünglichen Zweck ist aus ökologischer Sicht meistens sinnvoll. Denn oftmals ist die Umweltbelastung bei der Herstellung eines Neufahrzeugs grösser als die Einsparung, die der frühzeitige Ersatz eines älteren Modells mit sich bringt. Der Ersatz kann dann sinnvoll sein, wenn das Neufahrzeug einen deutlich  geringeren Treibstoffverbrauch oder Schadstoffausstoss hat. Allgemeingültige Beurteilungskriterien, ob ein Auto aus ökologischer Sicht zum Export zugelassen werden soll, können jedoch nicht aufgestellt werden. Weder Kilometerstand noch Alter des Fahrzeugs sind verlässliche Indikatoren.

Motorfahrzeuge enthalten zahlreiche umweltgefährdende Flüssigkeiten und andere Schadstoffe. Die unsachgemässe Demontage von Fahrzeugen gefährdet Mensch und Umwelt.

Separate Sammlung

Altfahrzeuge wie Personenwagen, Lastwagen, Baumaschinen, Landwirtschaftsfahrzeuge oder Motorräder sind andere kontrollpflichtige Abfälle gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Entsorgungsunternehmen in der Schweiz, die Altfahrzeuge entgegennehmen, benötigen eine Bewilligung des Standortkantons. Das gilt auch für trockengelegte und entfrachtete Altfahrzeuge. Altfahrzeuge dürfen nur mit Bewilligung des BAFU zur Entsorgung oder zur Demontage von Ersatzteilen exportiert werden. Die Ausfuhr in Staaten, die nicht Mitglied der OECD oder der EU sind, ist verboten.

Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung nach VeVA:

Als Gebrauchtware gelten lediglich fahrtüchtige und geringfügig beschädigte Fahrzeuge oder funktionstüchtige Ersatzteile, die zum ursprünglichen Zweck wieder eingesetzt werden. Sie dürfen nach den Verfahren des normalen Warenverkehrs exportiert werden.

Entsorgung/Recycling

Werden Fahrzeuge entsorgt, sollen die funktionstüchtigen Teile ausgebaut und als Ersatzteile verwendet werden. Das ist insbesondere bei Unfallfahrzeugen attraktiv, weil es sich dabei um neuere Bauteile handelt, für die eine grössere Nachfrage besteht. Grössere, nicht mehr verwendbare Teile aus einheitlichem Material (z. B. Stossstangen) können separat stofflich verwertet werden.

Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung legen die ausgenommenen Fahrzeuge trocken und entfrachten sie von Schadstoffen. Sie entfernen Treibstoff, Öl und andere Betriebsflüssigkeiten sowie Batterien, Reifen und Katalysatoren. Ein besonderes Augenmerk gilt Bestandteilen, die bekanntermassen Schadstoffe wie Asbest, Quecksilber oder PCB enthalten: Sie müssen separat entsorgt werden. Das dient einem dreifachen Zweck:

  • Sicherheit bei Transport und Lagerung
  • Schutz der Arbeitnehmer beim nachfolgenden Schreddern und Auftrennen in verwertbare Materialien
  • umweltverträgliche Entsorgung der entstehenden Abfallfraktionen.

Ein Auto besteht zu rund drei Vierteln aus Metallen, die durch Schreddern und Trennen als Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Die übrig bleibende Schredderleichtfraktion besteht mehrheitlich aus Kunststoffen, Textilien, Gummi, Glas und Metallen. Sie trägt in Fachkreisen die Bezeichnung Resh (aus den englischen Wörtern residue und shredder). In der Regel wird sie thermisch verwertet.

Finanzierung

Die Finanzierung von Altfahrzeugen erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Die Stiftung Autorecycling Schweiz erhebt allerdings beim Import von Neufahrzeugen einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag. Sie fördert damit die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen, insbesondere aber die Entsorgung der Schredderleichtfraktion.

Handlungsbedarf

Die thermische Verwertung der Schredderleichtfraktion, verbunden mit einer sinnvollen Rückgewinnung von Wertstoffen, möchte das BAFU weiter optimieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu schaffen.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 21.06.2019

Zum Seitenanfang

Publikationen

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/abfall/abfallwegweiser-a-z/altfahrzeuge.html