Kühlgeräte

Ältere Kühlgeräte können flüchtige Stoffe enthalten, welche die Ozonschicht der Erde schädigen. Die fachgerechte Entsorgung stellt sicher, dass die Schadstoffe abgeschieden und separat vernichtet werden.

Zu den Kühlgeräten gehören sowohl Kühlschränke und Gefriertruhen für Privathaushalte wie auch Grossanlagen für Handel und Industrie. Eine weitere Kategorie sind Klimaanlagen. Die Menge der separat entsorgten Geräte ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Ökologische Beurteilung

Bis 1994 verkaufte Kühlgeräte und Klimaanlagen enthalten in Isolation und als Kühlmittel Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW). Diese FCKW beeinträchtigen die stratosphärische Ozonschicht, welche die Erde vor der ultravioletten Strahlung der Sonne schützt und das Klima wesentlich mitbestimmt. Im Rahmen des Montrealer Protokolls verbietet die Schweiz deshalb die meisten neuen Anwendungen von FCKW. Bei der Entsorgung alter Kühlgeräte und Klimaanlagen sollen keine FCKW in die Umwelt gelangen.

In neuen Geräten verwendete Kühlmittel  sind deutlich weniger umweltschädlich, erfordern aber gleichwohl eine fachgerechte Entsorgung. Beim Recycling werden Metalle und Kunststoffe zurückgewonnen.

Separate Sammlung

Kühlgeräte fallen unter die Regelungen der Verordnung über Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Die Regelung verpflichtet Konsumentinnen und Konsumenten, die Geräte separat zu entsorgen. Ausgediente Kühlgeräte können schweizweit an mehr als 500 offiziellen Sammelstellen der Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) oder bei allen Verkaufsstellen gratis abgegeben werden. Vielfach nehmen auch die bedienten Sammelstellen der Gemeinden ausgediente Kühlgeräte zurück. Zudem bietet die CDS Cargo Domizil AG (Tel. 031 385 93 93) einen Abholdienst für alte Geräte an.

Die Website der Recyclingverbände gibt auf einer Karte an, wo sich die Sammelstellen befinden.

Entsorgung/Recycling

Kühlgeräte werden in geschlossenen Anlagen behandelt. Diese Anlagen gewinnen die FCKW fast verlustfrei zurück. Anschliessend wird das Metall und die Kunststoffe von Fremdstoffen getrennt und verwertet. Die entnommenen FCKW gelangen in einen Sonderabfallöfen.

Kühlgeräte werden gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zu den «anderen kontrollpflichtigen Abfällen» klassiert. Entsorgungsunternehmen in der Schweiz, die Geräte entgegennehmen, benötigen eine Bewilligung des Standortkantons. Die Aus- und Einfuhr von solchen Abfällen erfordert eine Bewilligung des BAFU. Die Ausfuhr in Staaten, die nicht Mitglied der OECD oder der EU sind, ist verboten.

Als Occasionsgeräte gelten nur funktionstüchtige Apparate, die bestimmungsgemäss weiterbetrieben werden und keine verbotenen Kühlmittel nach der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) enthalten.

Finanzierung

Sammlung und Entsorgung werden auf privatwirtschaftlicher Basis finanziert und von den Organisationen SENS abgewickelt. Aufgrund freiwilliger Branchenlösungen ist im Kaufpreis aller VREG-Geräte ein vorgezogener Recyclingbeitrag enthalten.

Handlungsbedarf

Neue Kühlgeräte enthalten kein FCKW mehr. Alle Ersatzstoffe haben jedoch ein Treibhauspotential und tragen daher zur Erderwärmung bei. Deshalb müssen alten Kühlgeräte vorsichtig und speziell behandelt werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 05.07.2019

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