Flüchtige organische Verbindungen (VOC) ohne Methan (NMVOC)

Weitere Namen

In der organischen Chemie und in der Automobilindustrie wird für flüchtige organische Substanzen auch der Begriff Kohlenwasserstoffe (engl. Hydrocarbons, HC) benutzt.

Eigenschaften

  • Vielzahl organischer Substanzen  mit einem Dampfdruck von mindestens 0.1 mbar bei 20°C oder einem Siedepunkt von höchstens 240°C bei 1013.25 mbar.

Hauptquellen

  • motorisierter Strassenverkehr (unvollständige Verbrennungen, Verdunsten von Treibstoffen)
  • Industrie und Gewerbe (Verdunsten von Lösungsmitteln)

Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V

(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)

  • Luft                 100'000 kg
  • Wasser                        -
  • Boden                          -

Auswirkungen

  • krebserzeugend (einzelne Substanzen wie z.B. Benzol)
  • nicht toxische bis hochtoxische Verbindungen
  • massgeblicher Beitrag zur Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht (halogenierte VOC, v. a. vollhalogenierte VOC wie FCKW-11, -12, -113, Tetrachlorkohlenstoff)
  • VOC mit Stickoxiden: wichtige Vorläufersubstanzen für die Bildung von Photooxidantien wie z.B. Ozon
  • mitverantwortlich für den Treibhauseffekt

Massnahmen

  • Einführung des Katalysators
  • Abluftreinigungsanlagen in Industrie und Gewerbe
  • Lenkungsabgabe

 Zustand und Entwicklung

Seit Ende der 1980er-Jahre sind die Immissionen der flüchtigen organischen Verbindungen um rund 75% zurückgegangen. Die bisherigen Massnahmen genügen nicht, um die Immissionsziele (Immissionsgrenzwerte Ozon) zu erreichen.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 06.03.2018

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