Weitere Namen
In der organischen Chemie und in der Automobilindustrie wird für flüchtige organische Substanzen auch der Begriff Kohlenwasserstoffe (engl. Hydrocarbons, HC) benutzt.
Eigenschaften
- Vielzahl organischer Substanzen mit einem Dampfdruck von mindestens 0.1 mbar bei 20°C oder einem Siedepunkt von höchstens 240°C bei 1013.25 mbar.
Hauptquellen
- motorisierter Strassenverkehr (unvollständige Verbrennungen, Verdunsten von Treibstoffen)
- Industrie und Gewerbe (Verdunsten von Lösungsmitteln)
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 100'000 kg
- Wasser -
- Boden -
Auswirkungen
- krebserzeugend (einzelne Substanzen wie z.B. Benzol)
- nicht toxische bis hochtoxische Verbindungen
- massgeblicher Beitrag zur Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht (halogenierte VOC, v. a. vollhalogenierte VOC wie FCKW-11, -12, -113, Tetrachlorkohlenstoff)
- VOC mit Stickoxiden: wichtige Vorläufersubstanzen für die Bildung von Photooxidantien wie z.B. Ozon
- mitverantwortlich für den Treibhauseffekt
Massnahmen
- Einführung des Katalysators
- Abluftreinigungsanlagen in Industrie und Gewerbe
- Lenkungsabgabe
Zustand und Entwicklung
Seit Ende der 1980er-Jahre sind die Immissionen der flüchtigen organischen Verbindungen um rund 75% zurückgegangen. Die bisherigen Massnahmen genügen nicht, um die Immissionsziele (Immissionsgrenzwerte Ozon) zu erreichen.