Halogenierte organische Verbindungen

Weitere Namen

AOX

CAS-Nummer

120-12-7

Eigenschaften

  • Summenparameter: adsorbierbare, organisch gebundene Halogene (Summe der an Aktivkohle sorbierenden organischen Chlor-, Brom- und Iodverbindungen)
  • Standardparameter zur Beurteilung von Wasser, Abwasser und Klärschlamm
  • je nach Substanz unterschiedlich

Hauptquellen

  • industrielle Prozesse
  • Haushalt- und Industrieabwässer
  • Ausbringen von Klärschlamm
  • natürliche Quellen (z. B. Algenproduktion)

Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V

(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)

  • Luft                          -
  • Wasser           1000 kg/Jahr
  • Boden             1000 kg/Jahr

Auswirkungen

  • je nach Substanz unterschiedlich, von unschädlich bis sehr toxisch (z. B. Dioxine)
  • alle halogenierten Kohlenwasserstoffe sind klimarelevant
  • chlorierte und bromierte Verbindungen sind hauptverantwortlich für den Abbau der Ozonschicht

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 06.03.2018

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