CAS-Nummer
630-08-0
Eigenschaften
- langlebiges Spurengas
- farb-, geruch- und geschmacklos
Hauptquellen
- motorisierter Strassenverkehr (unvollständige Verbrennung von Treibstoff)
- Holzfeuerungen
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 500'000 kg/Jahr
- Wasser -
- Boden -
Auswirkungen
- Atemgift für Menschen und warmblütige Tiere
- Vorläufersubstanz für die Bildung von Ozon in der oberen Troposphäre
- mitverantwortlich für den Treibhauseffekt (Treibhauspotenzial über dem von Kohlenstoffdioxid)
Immissionsgrenzwerte
8 mg/m3 24-h-Mittelwert; darf höchstens einmal pro Jahr überschritten werden
Zustand und Entwicklung
Die Kohlenmonoxidbelastung stellt in der Schweiz kein direktes Problem mehr für die menschliche Gesundheit dar. Die gesundheitsschädlichen Kohlenmonoxidemissionen erreichten Mitte der 1970er-Jahre Maximalwerte. Seither wurden die Emissionen auf weniger als ein Fünftel reduziert. Die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung werden auch in innerstädtischen Strassenschluchten eingehalten. Dort sind die Kohlenmonoxidimmissionen wegen stockendem Verkehr und schlechter Durchlüftung am höchsten.