Immissionsgrenzwerte
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 50 Hz (allgemeine Stromversorgung). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 50 Hz (allgemeine Stromversorgung). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
5 Kilovolt pro Meter (kV/m) |
für die elektrische Feldstärke |
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100 Mikrotesla |
für die magnetische Flussdichte |
Die Immissionsgrenzwerte für die Frequenz von 16.7 Hz (Stromversorgung von Eisenbahnen). Massgebend ist der höchste Effektivwert.
10 Kilovolt pro Meter (kV/m) |
für die elektrische Feldstärke |
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300 Mikrotesla |
für die magnetische Flussdichte |
Anlagegrenzwert
Der Anlagegrenzwert für Unterwerke und Schaltanlagen beträgt:
Neue und alte Anlagen müssen im massgebenden Betriebszustand an Orten mit empfindlicher Nutzung den Anlagegrenzwert einhalten.
Die Behörde gewährt Ausnahmen, wenn der Anlageninhaber nachweist, dass alle technisch und betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zur Begrenzung der magnetischen Flussdichte getroffen sind, wie z. B. die Errichtung an einem anderen Standort oder die Einführung von Abschirmungen.
Letzte Änderung 11.04.2025