Keine gedruckte Fassung vorhanden.
Jahr | 2020 |
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Seiten | 6 |
Nummer | UV-1502-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Vollzugshilfe zur Lärmschutzverordnung (LSV). Stand 2020
Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) verlangt in Artikel 39, dass Lärmimmissionen in der Mitte des offenen Fensters lärmempfindlicher Räume ermittelt werden. Diese Bestimmung ist sowohl bei Messungen wie auch bei Berechnungen bindend.
Letzte Änderung 30.10.2020