Methode zur Ermittlung der Aussenlärm-Immissionen bei geschlossenem Fenster

Cover Methode zur Ermittlung der Aussenlärm-Immissionen bei geschlossenem Fenster
Jahr 2020
Seiten 6
Nummer UV-1502-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Vollzugshilfe zur Lärmschutzverordnung (LSV). Stand 2020

Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) verlangt in Artikel 39, dass Lärmimmissionen in der Mitte des offenen Fensters lärmempfindlicher Räume ermittelt werden. Diese Bestimmung ist sowohl bei Messungen wie auch bei Berechnungen bindend.


Methode zur Ermittlung der Aussenlärm-Immissionen bei geschlossenem Fenster (PDF, 384 kB, 30.10.2020)

Keine gedruckte Fassung vorhanden.  

Letzte Änderung 30.10.2020

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