Verminderung der diffusen VOC-Emissionen für eine Abgabebefreiung nach Art. 9 VOCV

Cover Verminderung der diffusen VOC-Emissionen für eine Abgabebefreiung nach Art. 9 VOCV
Jahr 2023
Seiten 16
Nummer UV-1303-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Branchenspezifische Richtlinien. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an den Gesuchsteller. 3. aktualisierte Ausgabe

Rund hundert Anlagenbetreiber sind von der VOC-Lenkungsabgabe befreit. Anlagenbetreiber können sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie wirksame Abluftreinigungsanlagen einsetzen und zusätzlich ihre VOC-Emissionen entlang des Produktionsprozesses gemäss bester verfügbarer Technik reduzieren. Diese Vollzugsmitteilung führt diese Anforderung aus und konkretisiert sie branchenspezifisch für die meistbetroffenen Branchen gemäss Anhang 3 Ziffer 2 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV).

3. aktualisierte Ausgabe 2023; Erstausgabe 2013.


Verminderung der diffusen VOC-Emissionen für eine Abgabebefreiung nach Art. 9 VOCV (PDF, 622 kB, 30.01.2023)

Keine gedruckte Fassung vorhanden.

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Letzte Änderung 30.01.2023

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