Massnahmen zu Naturgefahren

Aus der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung werden Massnahmen abgeleitet und geplant. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Massnahmen können Risiken im Sinne des integralen Risikomanagements reduziert oder auf einem akzeptablen Mass gehalten werden.

Um Schäden durch Naturgefahren zu verhindern oder zu mindern, müssen alle möglichen Arten von Massnahmen berücksichtigt werden:

Planerische Massnahmen

- angepasste Nutzung des Raums, z.B. Gefahrenkarten.

Unterhalt

- Um den Schutz vor gravitative Naturgefahren nachhaltig zu gewährleisten, ist ein regelmässiger Unterhalt von Schutzbauten sowie von Schutzwäldern und Gewässern erforderlich.

Biologische Massnahmen

- Schutzwald und Grünverbau

Technische Massnahmen

- Objektschutz, Schutzbauten wie Lawinenverbauungen, Hochwasserschutzdämme oder Steinschlagschutznetze.

Organisatorische Massnahmen

- zeitgerechte Warnung, Alarmierung und Information im Ereignisfall, Notfallplanungen, Sperrungen, Evakuationen usw.

Genauere Informationen zur Abwicklung von Schutzprojekten im Bereich Naturgefahren finden Sie hier:

Forschung und Weiterbildung

- Forschungsthemen, Weiterbildungsmöglichkeiten.

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Letzte Änderung 06.11.2024

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