
Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025-2028
Bund und Kantone verständigen sich alle vier Jahre, welche Leistungen ein Kanton erbringt, um einen Beitrag an die strategischen Zielvorgaben des Bundes zu leisten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone entsprechend finanziell zu unterstützen. Dies wird in den Programmvereinbarungen festgelegt. Im Kapitel 6 sind die fachspezifischen Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich gravitativer Naturgefahren aufgeführt.
Naturgefahrenprozesse: alle
Publikationsreihe: Umwelt-Vollzug
Status der Publikation: publiziert 2023
Letzte Änderung 10.04.2025