Jahr | 2021 |
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Seiten | 19 |
Nummer | UV-2116-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Vollzugshilfe für erstinstanzliche Entscheidbehörden
Beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen verlieren ihr Beschwerderecht, wenn sie sich nicht bereits am Einspracheverfahren eines Projekts beteiligt haben. Die zuständige Entscheidbehörde muss daher das Projektgesuch im erstinstanzlichen Entscheidverfahren so veröffentlichen, dass sich die Organisationen tatsächlich am Verfahren beteiligen können. Die Veröffentlichung erfolgt durch direkte schriftliche Mitteilung oder durch amtliche Publikation. Die vorliegende Vollzugshilfe erläutert die rechtlichen Anforderungen an die Publikation. Sie bezieht sich insbesondere auf die Publikation von Bau- und Planungsprojekten durch Kantone und Gemeinden.
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Letzte Änderung 29.11.2021