Betriebe mit biologischen Gefahrenpotenzialen, die der Störfallverordnung unterstehen (Stand 2017)

Betriebe mit biologischen Gefahrenpotenzialen, die der Störfallverordnung unterstehen
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Betriebe, die Tätigkeiten mit Organismen ausführen, werden nach ihrem jeweiligen Gefährdungspotenzial in vier Klassen (1-4) eingeteilt. Zu den Klassen 3 und 4 gehören Tätigkeiten mit Organismen, die ein hohes Gefährdungs­potenzial haben und zu schweren Krankheiten führen können.  Diese Tätigkeiten und Betriebe unterliegen der Störfallverordnung. Die grösste Dichte solcher Betriebe findet sich im Raum Lausanne/Genf sowie in den Universitätszentren von Zürich, Basel und Bern.

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Letzte Änderung 15.10.2019

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