In der Schweiz sind alle rund 38 000 Ablagerungs-, Betriebs- oder Unfallstandorte, die mit potenziell umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen belastet sind, in Katastern erfasst. Rund 1800 als Altlasten klassierte Areale wurden bislang saniert. Das Ziel, alle notwendigen Sanierungen bis 2045 durchzuführen, wird voraussichtlich nicht erreicht. Durch die laufende Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) soll die Altlastenbearbeitung beschleunigt werden.
1. Sorglose Abfallbeseitigung (Ursachen)
Ehemalige Deponien sowie belastete Betriebs- und Unfallstandorte zeugen von einem früheren sorglosen Umgang mit Abfällen. Die Entsorgung und Behandlung der Abfälle mussten möglichst billig erfolgen. Teilweise war es zu der Zeit aber auch noch nicht möglich, die Abfälle umweltgerecht zu entsorgen. So landeten beispielsweise brennbare Sonderabfälle in ausgebeuteten Kiesgruben oder giftige Produktionsrückstände versickerten auf unbefestigten Firmengeländen.
Mit den heutigen Gesetzen sollte es, ausser bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Unfällen, keine neuen belasteten Standorte geben.
2. Gefährliche Substanzen in der Umwelt (Belastungen)
Von Abfalldeponien, Betrieben, Schiessanlagen oder Unfallstandorten können umweltgefährdende Stoffe in die Umwelt gelangen:
- Schadstoffe werden mit dem Sickerwasser ausgewaschen und belasten damit das Grundwasser oder Oberflächengewässer. 60 % der belasteten Standorte liegen in Gewässerschutzbereichen, also über nutzbaren oder genutzten Grundwasservorkommen.
- Schadstoffe gelangen in den Boden (z.B. die Schwermetalle Blei und Antimon bei Schiessanlagen).
- Schadstoffe breiten sich z.B. durch ausgasende Siedlungsabfalldeponien auch in die Luft aus.
3. Anzahl belastete Standorte (Zustand)
In der Schweiz gibt es etwa 38'000 belastete Standorte. Knapp 50 % davon sind Betriebsareale, weitere knapp 40 % Ablagerungsstandorte, rund 10 % Schiessanlagen und -plätze und 1 % sind Unfallstandorte.
Beurteilungen der Vollzugsbehörden zeigen:
- Rund 53% aller belasteten Standorte müssen nicht weiter untersucht werden, da keine Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind
- Bei rund 29% der Standorte zeigte sich aufgrund von Untersuchungen, dass kein Überwachungs- oder Sanierungsbedarf besteht
- Rund 11% aller Standorte (4300 Standorte) müssen noch untersucht werden.
- Von rund 4'000 Standorten ist schlussendlich anzunehmen, dass sie Mensch oder Umwelt gefährden - also Altlasten sind und saniert werden müssen.
Gut 1'800 der geschätzten 4000 Altlasten sind saniert. Von den dringlichen Sanierungen sind die meisten angelaufen. Abgeschlossen sind die Arbeiten z.B. bei der Deponie Pont Rouge in Monthey und bei den grossen Sondermülldeponien Bonfol und Kölliken.
4. Verschmutzung der Umwelt, Gefährdung der Bevölkerung, hohe Sanierungskosten und wirtschaftliche Verluste (Auswirkungen)
Gefährliche Substanzen einer Altlast, die in die Umwelt gelangen, können beim Menschen akute oder chronische Erkrankungen auslösen.
Solche Substanzen stellen auch eine Bedrohung für Wasser, Boden und Luft dar. Am häufigsten betroffen ist das Grundwasser.
Gerade für die Schweiz sind Altlasten ein gravierendes Problem, weil die Siedlungsdichte hier sehr hoch ist. Viele belastete Standorte liegen zudem in unmittelbarer Nähe zu empfindlichen Grundwasservorkommen.
Gewisse Substanzen sind sehr mobil und langlebig. Glücklicherweise gibt es aber auch zahlreiche Schadstoffe, die innerhalb von Jahren oder wenigen Jahrzehnten von der Natur selbst abgebaut werden
Gemäss einer Schätzung werden die Kosten für die gesamte Altlasten-Bearbeitung auf ungefähr 5 Milliarden CHF zu stehen kommen.
5. Altlastenbearbeitung (Massnahmen)
Der Bund setzt sich dafür ein, dass keine gefährlichen Altlasten an kommende Generationen weitergereicht werden. Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Altlasten-Verordnung (AltlV) geben dem BAFU die Gesetzesgrundlagen.
Dank des VASA Altlasten-Fonds kann der Bund die Altlastenbearbeitung mit jährlich bis zu 40 Mio. CHF unterstützen. Das BAFU sorgt dafür, dass die von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt langfristig und nachhaltig gemäss den Prinzipien des Quellenstopps beseitigt werden.
Es ist absehbar, dass das Ziel des Bundes, bis 2028 alle Untersuchungen und bis 2045 alle nötigen Sanierungen abzuschliessen, nicht erreicht wird. Der zeitliche Rahmen für die Bearbeitung von Altlasten sowie die finanzielle Unterstützung durch den Bund soll verbindlicher geregelt werden. Gleichzeitig soll der in der Altlasten-Verordnung (AltlV) nicht geregelte Umgang mit diffus belasteten Böden, auf denen Kinder spielen, präzisiert werden. Im Herbst 2021 hat der Bundesrat daher diese Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) in die Vernehmlassung gegeben. Der entsprechende Ergebnisbericht vom 16. Dezember 2022 liegt vor.
Dank den gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Abfällen, die der Bund in den neunziger Jahren erlassen hat, sollten in Zukunft keine Altlasten mehr entstehen:
- Dazu gehören beispielsweise die Vorschriften zur Verhinderung der Ablagerung von gefährlichen Abfällen oder das Ablagerungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle ab 2000.
- Gleichzeitig wurde die Infrastruktur ausgebaut, um Abfälle vor der Ablagerung zu verwerten und zu behandeln.
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Letzte Änderung 27.04.2023