Indikator Chemikalien

Freisetzung von Zink aus Betrieben

Zink steht beispielhaft für Schadstoffe, die von Industriebetrieben ins Wasser freigesetzt werden. Bei der angegebenen Summe handelt es sich um die Menge an Zink und Zinkverbindungen, die direkt in ein Gewässer gelangt, nicht ins Abwasser. Zink wird vorwiegend als Legierungsbestandteil sowie für Beschichtungen eingesetzt. Hauptquellen für die Freisetzung in Wasser sind metallverarbeitende Betriebe, das Auslösen aus verzinkten Rohren sowie Restmengen nach der Abwasserbehandlung. Die Daten stammen aus dem Schadstoffregister SwissPRTR (Pollutant Release and Transfer Register).

Bewertung des Zustandes
nicht bewertbar nicht bewertbar
Bewertung der Entwicklung
nicht bewertbar nicht bewertbar
Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2022: 2753.11 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2021: 2255 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2020: 1849 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2019: 6297 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2018: 3357 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2017: 3593 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2016: 6971 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2015: 3139 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2014: 3631 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2013: 3669 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2012: 3722 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2011: 4798 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2010: 6541 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2009: 3982 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2008: 4967 Freisetzung von Zink aus Betrieben in Wasser in kg 2007: 5561

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: BAFU
Kommentar

Im Jahr 2022 wurden rund 2'800 kg Zink in Wasser freigesetzt. Der Wert bewegt sich damit innerhalb der Schwankungsbreite der letzten 10 Jahre. Schwankungen können unter anderem auch auf Unsicherheiten bei der Erhebung auf Basis von Stichprobenmessungen zurückzuführen sein.

Eine Abnahme einer Schadstofffreisetzung ist auf den ersten Blick positiv für die Umwelt, eine Zunahme negativ. In der Regel kann aber keine Bewertung erfolgen, wenn die Gründe für die Veränderung und die Konsequenzen nicht bekannt sind. Insbesondere muss geklärt werden, ob ein Rückgang auf Produktionsverlagerungen ins Ausland zurückzuführen ist. In diesem Fall werden die Schadstoffe statt in der Schweiz im Ausland freigesetzt. Ein Wechsel auf andere Produktionsverfahren kann bei bestimmten Schadstoffen zu einem Rückgang der Freisetzungen führen, bei andern Schadstoffen dafür zu einer Zunahme. Für die Schadstoffmengen, die ins Abwasser gelangen, gelten die gleichen Überlegungen. Zudem kann es je nach Schadstoff auch ein gewünschter Effekt sein, ihn im Abwasser einer Behandlung zuzuführen statt ihn z.B. unkontrolliert in die Luft abzugeben. Aus diesen Gründen werden der Zustand und die Entwicklung nicht bewertet.

Internationaler Vergleich

Die Daten über die Freisetzung von Schadstoffen und Transfers von Abfällen werden in allen Ländern, die das PRTR-Protokoll umgesetzt haben – darunter alle EU-Staaten - in vergleichbarer Weise erhoben. Da es sich jedoch um absolute Zahlen handelt, ist ein Vergleich auf nationaler Ebene nicht aussagekräftig, da kleinere Länder mit weniger Industrie zwangsläufig besser abschneiden. Die Detaildaten der einzelnen Betriebe hingegen sind vergleichbar.

Methode

Das Schadstoffregister SwissPRTR informiert jährlich über Freisetzungen von Schadstoffen und Transfers von Abfällen. Betriebe aus bestimmten Branchen und ab einer festgelegten Grösse melden aus einer Liste von 86 Schadstoffen die Mengen, die im Vorjahr in Luft, Wasser oder Boden freigesetzt wurden. Dabei existieren substanzspezifische Schwellenwerte für die Meldepflicht. Die Daten zeigen nicht direkt, wie gross die entsprechenden Betriebe sind. Wichtige Parameter wie Produktionsvolumen, Arbeitsplätze oder Kapazität einer Anlage beeinflussen die Schadstoff- und Abfallmengen direkt oder indirekt. Sie sind naturgemäss je nach Branche sehr verschieden. Die Eigendeklaration der Industrie basiert auf Messungen, Berechnungen und Schätzungen und wird von den Kantonsbehörden geprüft.

 
Zuletzt aktualisiert am: 23.04.2024

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