Verbrauch teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe
Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) sind synthetische Chemikalien, welche sich durch hohe Treibhauspotenziale auszeichnen, einige bis zu mehrere tausendmal grösser als CO2. Sie finden heute in etlichen Bereichen Anwendung, so zum Beispiel als Kältemittel oder in Schaumstoffen.
Aufgrund ihres starken Beitrags zur Klimaerwärmung wird in der Schweiz seit 2003 die Verwendung dieser Stoffe in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung zunehmend eingeschränkt und deren Emissionen somit reduziert. Seit 2019 ist zudem ein internationales Abkommen in Kraft (das Montrealer Protokoll einschliesslich seiner Erweiterung von 2016, dem sogenannten «Kigali Amendment»), in welchem sich die ratifizierenden Staaten dazu verpflichten, ihren Verbrauch der wesentlichen HFKW um 80-85% schrittweise zu senken. Die Schweiz hat das Kigali Amendment ratifiziert und berichtet nun jährlich seine Verbrauchsdaten. Diese entsprechen dem hier gezeigten Indikator.
Der Indikator zeigt den Verbrauch der HFKW in der Schweiz und den gegenwärtigen Stand auf dem vorgegebenen Weg, diesen Verbrauch schrittweise zu senken. Er quantifiziert einen spezifischen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen der Schweiz sowie die Einhaltung internationaler Verpflichtungen.
Der HFKW-Verbrauch – und somit auch deren Emissionen – erfuhr in den 1990er Jahren einen starken Anstieg, denn beim damaligen Stand der Technik waren diese Stoffe der gängige Ersatz für die durch das Montrealer Protokoll geregelten ozonschichtabbauenden Stoffe. Dies führte zu einer Problemverlagerung von Emissionen ozonschichtabbauender zu klimaschädlicher Gase. Beim heutigen Stand der Technik kann in vielen Bereichen schon auf HFKW verzichtet werden (z.B. durch den Einsatz natürlicher Kältemittel in Kälteanlagen und Wärmepumpen). Deshalb ist der HFKW-Verbrauch seit Mitte der 2010er Jahre rückläufig.
Im Jahr 2022 stieg der HFKW-Verbrauch jedoch erstmals wieder an – gemäss Abklärungen des BAFU ein Resultat der zurückliegenden COVID-19 Pandemie. Und auch künftig stehen Ungewissheiten an, zum Beispiel, ob der Boom von neuen Wärmepumpen rechtzeitig vor den nächsten international vereinbarten Absenkungsschritten mit natürlichen Kältemitteln erfolgen wird. Daher beurteilen wir die Entwicklung aktuell als «unbefriedigend».
Um auch künftig den international vereinbarten Absenkungspfad einzuhalten, sind weitere Anstrengungen notwendig, um diese Stoffe zu substituieren. Dies richtet sich vor allem die Hersteller der Geräte und Anlagen, die Alternativen entwickeln sollen, aber auch an die Anlagenbetreiber, die Kaufentscheide fällen. Zur Unterstützung der Substitution sind begleitend auch regulatorische Anpassungen im Umweltrecht erforderlich.
Verbrauchsdaten anderer Länder finden sich im Daten-Center des Ozon-Sekretariats (Sekretariat des Montrealer Protokolls). Diese Daten sind zum aktuellen Zeitpunkt nur beschränkt aussagekräftig, da die Verpflichtungsperiode erst kürzlich begonnen hat.
Die Daten beruhen auf den jährlichen Meldungen der Importeure an das BAFU über die eingeführten Mengen in der Luft stabiler Stoffe (gemäss der Meldepflicht nach Anhang 1.5 Ziffer 7.1.1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung).
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