Subjektive Belastung durch Mobilfunkantennen oder Hochspannungsleitungen
Manche Menschen fühlen sich durch elektromagnetische Felder, die von Mobilfunkantennen oder Hochspannungsleitungen erzeugt werden, beeinträchtigt. Diese können Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder oder Herz-Kreislauf-Symptome verspüren. Darüber, ob die Symptome tatsächlich von den elektromagnetischen Feldern verursacht werden, gibt es keine gesicherten Erkenntnisse.
Ausserdem stören sich manche Leute grundsätzlich an Mobilfunkantennen oder Hochspannungsleitungen in der Nähe ihres Wohnortes, auch ohne gesundheitliche Auswirkungen zu verspüren. Auch dies kann als Belastung wahrgenommen werden.


Im Jahr 2023 fühlten sich fast 25% der Bevölkerung zuhause durch die Strahlung von Mobilfunkantennen oder Starkstromleitungen «eher gestört» oder «sehr gestört». Im Jahr 2015 waren es noch 10%, das heisst, die subjektive Belastung ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen.
Da es sich um eine selbstberichtete Störwirkung handelt und der tatsächliche Einfluss der Strahlung, wie sie in der Umwelt vorkommt, unklar ist, sind sowohl der Zustand als auch die Entwicklung nicht bewertbar.
Die Daten basieren auf dem Datensatz Wahrnehmung der Umweltbedingungen in der Wohnumgebung des Bundesamts für Statistik (BFS). Die Befragung erfasst eine Vielzahl von Aspekten der Umweltbelastung, des Umweltbewusstseins, des umweltrelevanten Verhaltens und der Lebensgewohnheiten. Die Stichprobe (2023: N=3028) entspricht den Kriterien der Repräsentativität.
Dieser Indikator erfasst alle Befragten, die sich zuhause durch die Strahlung von Mobilfunkantennen oder Starkstromleitungen eher gestört oder sehr gestört fühlen (auf einer Skala von 1: „stört mich überhaupt nicht“ bis 4: „stört mich sehr“).
In den Jahren 2019 und 2023 war die Teilnahme nicht nur telefonisch, sondern auch per Online-Fragebogen möglich, wobei sich 90% bzw. 95% für Letzteres entschieden. Seit 2019 wird zudem ein neues Gewichtungsmodell verwendet. Infolge dieser beiden methodischen Anpassungen sind die Resultate bis 2015 nur bedingt mit denjenigen ab 2019 vergleichbar.
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