Erdbebenspezifische Bauauflagen für Privatgebäude
Erdbebenschäden können vermindert werden, indem Neubauten erdbebensicher gebaut und bestehende Gebäude entsprechend saniert werden. Ohne staatliche Kontrolle der Bauauflagen werden Erdbebenvorschriften jedoch sehr oft vernachlässigt oder falsch umgesetzt. Erst wenn die Kantone und Gemeinden spezifische Bauauflagen zur Erdbebensicherheit verlangen, wird das erdbebengerechte Bauen systematischer und besser.


Zwar war in den letzten zehn Jahren eine positive Entwicklung zu beobachten, aber dennoch macht nach wie vor nur eine Minderheit der Kantone das Erteilen einer Baubewilligung für private Neubauten von der Einhaltung der SIA-Normen abhängig..Zurzeit sind dies die Kantone Basel-Stadt, Wallis, Nidwalden, Jura, Aargau, Freiburg und Luzern (chronologische Reihenfolge). Die Kantone Waadt und Bern beabsichtigen, entsprechende Bestimmungen einzuführen).
Der Umfang der Auflagen und die Strenge der Kontrolle variiert von Kanton zu Kanton.
- Verwandte Indikatoren
- Grundlagen zur lokalen Erdbebengefährdung
Der Indikator ist international nicht vergleichbar. Eine Zusammenstellung und ein Vergleich der Praxis bezüglich erdbebenspezifischer Bauauflagen im Rahmen von Baubewilligungen existiert auf internationaler Ebene nicht.
Die Daten wurden 2007 im Rahmen einer Umfrage bei den Baudirektionen der Kantone erhoben. Die Erhebung der Daten vor 2007 und die Aktualisierungen bisher erfolgten auf Grund direkter Kontakte des BAFU mit den Kantonen.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
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Zunahme | Mittel 2000-2004 | Mittel 2015-2017 | 600.00% | Zunahme | positiv |
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