Erdbebenspezifische Bauauflagen für Privatgebäude
Erdbebenschäden können vermindert werden, indem Neubauten erdbebensicher gebaut und bestehende Gebäude entsprechend saniert werden. Ohne staatliche Kontrolle der Bauauflagen werden Erdbebenvorschriften jedoch sehr oft vernachlässigt oder falsch umgesetzt. Erst wenn die Kantone und Gemeinden spezifische Bauauflagen zur Erdbebensicherheit verlangen, wird das erdbebengerechte Bauen systematischer und besser.
Zwar war bis 2014 eine positive Entwicklung zu beobachten, aber dennoch macht nach wie vor nur eine Minderheit der Kantone das Erteilen einer Baubewilligung für private Bauten von erdbebenspezifischen Auflagen abhängig. Zur Zeit sind dies die Kantone Basel-Stadt, Wallis, Nidwalden, Jura, Aargau, Freiburg, Luzern und Bern (chronologische Reihenfolge).
Der Umfang der Auflagen und die Strenge der Kontrolle variiert von Kanton zu Kanton.
In Zusammenarbeit mit dem BAFU hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) im April 2023 Empfehlungen herausgegeben mit dem Ziel, die zuständigen Behörden in den Kantonen und Gemeinden bei der systematischen Umsetzung des erdbebengerechten Bauens in der Praxis zu unterstützen.
- Verwandte Indikatoren
- Grundlagen zur lokalen Erdbebengefährdung
Der Indikator ist international nicht vergleichbar. Eine Zusammenstellung und ein Vergleich der Praxis bezüglich erdbebenspezifischer Bauauflagen im Rahmen von Baubewilligungen existiert auf internationaler Ebene nicht.
Die Daten wurden 2007 im Rahmen einer Umfrage bei den Baudirektionen der Kantone erhoben. Die Erhebung der Daten vor 2007 und die anschliessenden Aktualisierungen erfolgten auf Grund direkter Kontakte des BAFU mit den Kantonen.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
---|---|---|---|---|---|
Zunahme | Mittel 2014-2016 | Mittel 2021-2023 | 14.29% | Zunahme | positiv* |
*Zwar war bis 2014 eine positive Entwicklung zu beobachten, seit diesem Zeitpunkt kam jedoch nur ein Kanton hinzu. Aus diesem Grund wird die Entwicklung als unbefriedigend beurteilt.
Weiterführende Informationen