Erdbebenspezifische Bauauflagen für Privatgebäude
Erdbebenschäden können vermindert werden, indem Neubauten erdbebensicher gebaut und bestehende Gebäude entsprechend saniert werden. Es zeigt sich, dass die Erdbebensicherheit in den kantonalen Gesetzgebungen und Baugenehmigungsverfahren nur wenig und uneinheitlich berücksichtigt wird. Um die systematische Umsetzung der erdbebensicheren Bauvorschriften in der Praxis zu verbessern, ist es wichtig, dass die Kantone über eine klare rechtliche Verankerung verfügen und diesen Aspekt gezielt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigen.


Obwohl bis 2019 Fortschritte sichtbar waren, stellen weiterhin nur wenige Kantone (BS, VS, NW, JU, AG, FR, LU, BE) das Erteilen von Baubewilligungen für private Gebäude unter erdbebenspezifische Auflagen. Die Auflagen und deren Kontrolle sind kantonal unterschiedlich. Da nur ein Drittel der Kantone solche Bauauflagen hat, wird den heutigen Zustand als schlecht bewertet. Die BPUK hat im April 2023 in Kooperation mit dem BAFU Empfehlungen veröffentlicht, um die Kantone und Gemeinden bei der praktischen Umsetzung des erdbebensicheren Bauens zu unterstützen.
- Verwandte Indikatoren
- Grundlagen zur lokalen Erdbebengefährdung
Der Indikator ist international nicht vergleichbar. Eine Zusammenstellung und ein Vergleich der Praxis bezüglich erdbebenspezifischer Bauauflagen im Rahmen von Baubewilligungen existiert auf internationaler Ebene nicht.
Die Daten wurden seit 2007 im Rahmen einer Umfrage bei den Baudirektionen der Kantone erhoben. Die Erhebung der Daten vor 2007 und die anschliessenden Aktualisierungen erfolgten auf Grund direkter Kontakte des BAFU mit den Kantonen.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
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Zunahme | Mittel 2014-2016 | Mittel 2022-2024 | 14.29% | Zunahme | positiv |
Weiterführende Informationen