Rodungen
Als Rodung bezeichnet man eine definitive oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldareal. Rodungen sind in der Schweiz im Interesse der Walderhaltung grundsätzlich verboten; es können jedoch Ausnahmebewilligungen erteilt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die dieses Interesse überwiegen. Beispiele dafür sind der Strassen- und Eisenbahnbau, Deponien und Abbauvorhaben. Wird eine Rodung bewilligt, muss die gerodete Fläche grundsätzlich mit Ersatzaufforstungen ersetzt werden.


Bund und Kantone bewilligten im Jahre 2022 total 357 Rodungen mit einer Fläche von 126 ha Wald. Damit war die Rodungsfläche grösser als im Vorjahr und liegt über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Der gesetzliche Auftrag zur Walderhaltung ist damit erfüllt.
Von der gesamten Rodungsfläche 2022 wurden 11% zugunsten von Verkehrsanlagen bewilligt, 40% für die Rohstoffgewinnung, 9% für Entsorgungsanlagen, 2% für Sportanlagen, 5% für Hochbauten, 5% für Leitungen und Energie und 26% für Gewässerkorrektionen sowie 2% für Verschiedenes. Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 10 Jahre hat die Rodungsfläche insbesondere für Verkehr sowie Leitungen und Energie abgenommen, hingegen für Gewässerkorrektionen und Rohstoffgewinnung zugenommen.
Ziel ist es, dass der Wald in seiner räumlichen Verteilung grundsätzlich erhalten bleibt und in seiner Fläche nicht abnimmt. Die weitere Entwicklung der Waldfläche wird dabei abgestimmt auf die landschaftliche Vielfalt (inkl. Vernetzung) und auf die angestrebte Raumentwicklung (inkl. landwirtschaftliche Vorrangflächen). Als Basis zur Beurteilung der kohärenten Entwicklung dient der Durchschnittswert der Rodungen 2013-2022 (166 ha/J).
Der Indikator ist international nicht vergleichbar. Bei den Rodungsverfahren handelt es sich um auf die einzelnen Staaten zugeschnittene administrative Verfahren.
In der Datenbank „FOPOL“ werden die Rodungsbewilligungen, welche die Kantone (bei kantonalen Verfahren) sowie die Bundesleitbehörden (bei Bundesverfahren) erteilen, erfasst und ausgewertet.
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