Rodungen
Als Rodung bezeichnet man eine definitive oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldareal. Rodungen sind in der Schweiz im Interesse der Walderhaltung grundsätzlich verboten; es können jedoch Ausnahmebewilligungen erteilt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die dieses Interesse überwiegen. Beispiele dafür sind der Strassen- und Eisenbahnbau, Energieanlagen, Deponien und Abbauvorhaben. Wird eine Rodung bewilligt, muss für die gerodete Fläche ein Rodungsersatz geleistet.
gut
nicht bewertbar
Bund und Kantone bewilligten im Jahre 2024 total 329 Rodungen mit einer Fläche von 155 ha Wald. Die Rodungsfläche war kleiner als im Vorjahr, liegt jedoch über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Der gesetzliche Auftrag zur Walderhaltung ist erfüllt.
Von der gesamten Rodungsfläche 2024 wurden 19% zugunsten von Verkehrsanlagen bewilligt, 22% für die Rohstoffgewinnung, 9% für Entsorgungsanlagen, 3% für Sportanlagen, 7% für Hochbauten, 14% für Leitungen und Energie und 21% für Gewässerkorrektionen sowie 5% für Verschiedenes. Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 10 Jahre hat die Rodungsfläche insbesondere für Verkehr sowie Entsorgung abgenommen, hingegen für Leitungen und Energie und Gewässerkorrektionen und Rohstoffgewinnung zugenommen.
Ziel ist es, dass der Wald in seiner räumlichen Verteilung grundsätzlich erhalten bleibt und in seiner Fläche nicht abnimmt. Die weitere Entwicklung der Waldfläche wird dabei abgestimmt auf die landschaftliche Vielfalt (inkl. Vernetzung) und auf die angestrebte Raumentwicklung (inkl. landwirtschaftliche Vorrangflächen).
Der Indikator ist international nicht vergleichbar. Bei den Rodungsverfahren handelt es sich um auf die einzelnen Staaten zugeschnittene administrative Verfahren.
In der Datenbank „FOPOL“ werden die Rodungsbewilligungen, welche die Kantone (bei kantonalen Verfahren) sowie die Bundesleitbehörden (bei Bundesverfahren) erteilen, erfasst und ausgewertet.
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