Kehrichtverbrennungsanlagen: Weiterhin hohe Abfallmengen zu erwarten

Bern, 15.11.2017 - Die Abfallmenge in den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) wird aufgrund des Konsumverhaltens und des Bevölkerungswachstums auch künftig kaum abnehmen. Davon geht der Bundesrat im Bericht «Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen mit Abwärmenutzung» aus, den er am 15. November 2017 verabschiedet hat. Er erfüllt mit dem Bericht das Postulat von Nationalrat Hansjörg Knecht (SVP, AG) (Übernahme des Postulats von alt Nationalrat Hans Killer).

Über 700 kg Abfall produziert jede Schweizerin und jeder Schweizer pro Jahr. Seit 1970 haben sich die Siedlungsabfälle in der Schweiz auf über 6 Mio. Tonnen verdreifacht. Die 30 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrennen rund 4 Mio. Tonnen Abfälle. Davon sind 3 Mio. Tonnen Siedlungsabfälle; 1 Mio. Tonnen stammen aus Industrie und Gewerbe sowie aus dem grenznahen Ausland (10 Prozent).

Im Postulat 14.3882 Knecht (Killer) wurde die Befürchtung geäussert, dass aufgrund des Recyclings immer weniger Abfall anfalle, was die KVA und ihre Energieproduktion gefährden würde. Der Bundesrat hat am 15. November 2017 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Kapazitätsplanung bei Kehrichtverbrennungsanlagen mit Abwärmenutzung» verabschiedet. Dieser geht davon aus, dass aufgrund des Konsumverhaltens sowie des stetigen Bevölkerungswachstums eine Abnahme der Abfallmenge mittelfristig unwahrscheinlich ist.

Die Schweiz gehört zu jenen Ländern der OECD, die am meisten Abfall produzieren. Im Sinne der Ressourceneffizienz und des schonenden Umgangs mit natürlichen Ressourcen soll die Schweiz die Siedlungsabfallmenge pro Kopf reduzieren. Der Bundesrat hat deshalb im Bericht «Grüne Wirtschaft - Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz», den er am 20. April 2016 verabschiedet hatte, ein Konzept zur Abfallvermeidung in Auftrag gegeben.

Kantone für KVA-Planung zuständig

Zuständig für die Planung der KVA-Kapazitäten sind die Kantone. Sie entscheiden, welche

Massnahmen in Bezug auf Kapazitätsanpassungen notwendig sind und sorgen dafür, dass keine Überkapazitäten entstehen. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Abfallplanung, indem er sie berät und abfallwirtschaftliche Kennzahlen erhebt. Können sich die Kantone in der Abfallplanung nicht einigen, kann der Bund vermitteln und nötigenfalls eine Lösung festlegen.


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