Verordnung über befristete Erhöhung der Stromproduktion: Evaluation zeigt durchzogenes Bild
Bern, 30.11.2023 - Der Bundesrat hatte im Herbst 2022 die Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion in Kraft gesetzt. Bei bestimmten Wasserkraftwerken wurden die Betreiber verpflichtet, von Oktober 2022 bis Ende April 2023 die Restwassermengen zu reduzieren, damit mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung stand. Eine Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU bei den Kantonen ergab, dass damit die Stromproduktion weniger stark erhöht werden konnte als erwartet. Die reduzierten Restwassermengen erschwerten zwar mutmasslich mancherorts die Fortpflanzung bei Fischen, aufgrund der zeitlich begrenzten Reduktion der Restwassermenge kam es aber zu keinen irreversiblen Schäden der Biodiversität.
In der Schweiz gelten seit 1991 Vorschriften zur Sicherung angemessener Restwassermengen. Sie sollen gewährleisten, dass Fliessgewässer ihre natürliche Funktion wahrnehmen können, damit zum Beispiel die Fischbestände nicht gefährdet werden.
Der Bundesrat hatte Ende September 2022 verordnet, dass von Oktober 2022 bis April 2023 bei bestimmten Wasserkraftwerken die Restwassermenge reduziert wird, um mehr Strom zu produzieren und damit die Versorgungssicherheit der Schweiz zu stärken. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung hatte der Bundesrat die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Umwelt damals als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als verhältnismässig eingestuft. Das BAFU hat nun bei den Kantonen die Folgen des reduzierten Restwassers erhoben und in einem Bericht zusammengefasst.
Restwasser-Reduktion bei 44 Wasserkraftanlagen
Der Bericht zeigt, dass insgesamt 44 Wasserkraftanlagen aus 13 Kantonen die Massnahme gemäss Verordnung umgesetzt hatten. Die Stromproduktion erhöhte sich dadurch insgesamt um 26 GWh. Geschätzt worden war eine Mehrproduktion von 150 GWh. Verschiedene Gründe führten zu dieser Differenz. So konnten einige Wasserkraftwerke die Verordnung aus technischen Gründen nicht umsetzen. Bei Kraftwerken in Grenzregionen unterstützten die ausländischen Behörden die Massnahme nicht. Zudem wurde die Verordnung von Oktober 2022 bis Ende März 2023 - einen Monat weniger lang als geplant - umgesetzt. Im Weiteren stand im Winter eine kleinere Restwassermenge als angenommen zur Verfügung. Die Trockenheit hatte zudem mancherorts vermutlich negative Auswirkungen auf die Stromproduktion.
Auswirkungen auf die Fische
Die Auswertungen der Angaben der Kantone zeigten, dass bei 8 von 15 analysierten Flüssen oder Bächen die Restwassersenkung den Druck auf die Natur erhöhte. Dies war insbesondere der Fall bei naturnahen Restwasserstrecken und stark reduzierten Wassermengen (um 20 bis 60 Prozent). Mutmasslich erschwerte sich dadurch die Fortpflanzung des Fischbestandes für das Jahr 2023, was auch die gefährdeten Flussfische Nase und Äsche betraf. Allerdings ist davon auszugehen, dass erst bei einer langfristigen Anwendung der Regelung die Biodiversität irreversibel geschädigt worden wäre. Eine Bilanz im Detail ist aufgrund des vorliegenden Datenmaterials nicht möglich.
Zusätzliche Massnahmen der Kantone
Der Bundesrat hatte den Kantonen im Herbst 2022 zusätzlich empfohlen, weitere Massnahmen zur Steigerung der Stromproduktion zu prüfen. Mehrheitlich wurde dazu die Stauhöhe und dadurch die nutzbare Fallhöhe bei Wasserkraftwerken erhöht. Dies führte zu einer zusätzlichen Stromproduktion von insgesamt 5.5 GWh. Im Vergleich zur Reduktion der Restwassermenge äusserten die Kantone zu dieser Massnahme weniger Bedenken zu den ökologischen Auswirkungen.
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