Brennbare Abfälle aus Haushalten oder Holzabfälle, die sich nicht zur Wiederverwendung oder zum Recycling eignen, werden in Kehrichtverbrennungsanlagen, Zementwerke oder anderen thermischen Anlagen energetisch verwertet. Die freigesetzte Wärme erzeugt Strom und beheizt Gebäude.
Bei der energetischen Verwertung dienen Abfälle als direkte Energiequelle zur Strom- oder Wärmeerzeugung. Voraussetzung hierfür ist ein ausreichender Energiegehalt des Abfalls. Ist der Energiegehalt unzureichend oder steht die Zerstörung oder Entfernung von Schadstoffen im Vordergrund, handelt es sich um eine thermische Behandlung.
Bei der stofflich-energetischen Verwertung wird ein Teil des Abfalls stofflich verwertet. Die Abgrenzung zwischen rein energetischer und stofflich-energetischer Verwertung hängt vom Entsorgungsverfahren und dem Ascheanteil des jeweiligen Abfalls ab. Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR, 814.600, VVEA) legt den minimalen Ascheanteil für stofflich-energetische Verfahren spezifisch fest, beispielsweise in Anhang 4 für die Zementproduktion.
Letzte Änderung 23.01.2025