Abfälle sollten in erster Linie vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, sollten sie wiederverwendet oder recycelt werden. Das Schweizer Umweltrecht priorisiert in der Verwertungshierarchie die Vorbereitung zur Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Abfällen, sofern dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und umweltfreundlicher als eine andere Entsorgung ist. In der Schweiz ist das Recycling die häufigste Entsorgungsmethode. Brennbare Abfälle, die nicht recycelt werden können, werden energetisch verwertet. Das passiert oft in Kehrichtverbrennungsanlagen, wo die entstehende Wärme für Fernwärme und Strom genutzt wird. Nicht brennbare Abfälle werden nach einer allfälligen Behandlung in einer Deponie kontrolliert abgelagert. Die Deponierung sollte jedoch auf ein Minimum reduziert werden, damit Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf bleiben. Es ist wichtig, das Verfahren zur Entsorgung von Abfällen zu verwenden, welches die Umwelt am wenigsten belastet. Nachfolgend werden die in der Schweiz gebräuchlichen Entsorgungsverfahren definiert und umschrieben:

Vorbereitung zur Wiederverwendung
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung bezeichnet die Behandlung von Abfällen, damit diese wieder zu Produkten werden können. Dabei durchlaufen entsorgte Gegenstände in der Regel Behandlungsschritte wie die Prüfung, Reinigung, Reparatur oder Aufbereitung. Diese Prozesse sind notwendig, um die Gegenstände wieder für ihren ursprünglichen Zweck nutzbar zu machen und in den Produktekreislauf zurückzuführen.
Stoffliche Verwertung (Recycling)
Bei der stofflichen Verwertung werden Abfälle so aufbereitet, dass sie gesamthaft oder zumindest Teile davon als Sekundärrohstoffe wieder eingesetzt werden können. Beispiele einer stofflichen Verwertung sind die Rückgewinnung von Metallen aus Elektroschrott, von Gesteinskörnungen aus Aushubmaterial oder von Phosphor aus Klärschlamm. Die Vergärung gilt auch als stoffliche Verwertung, weil sie biogene Abfälle in nutzbare Produkte (Biogas und Gärreste) umwandelt.
Energetische Verwertung
Brennbare Abfälle aus Haushalten oder Industrie und Gewerbe (z.B. brennbare Bauabfälle), die sich nicht zum Recycling eignen, werden in Kehrichtverbrennungsanlagen, Zementwerken oder. Altholzfeuerungen verbrannt. Die dadurch freigesetzte Wärme erzeugt Strom und beheizt Gebäude. Abfälle mit hohem Heizwert und geringer Belastung mit Schadstoffen können alternativ in industriellen Anlagen wie z. B. in Zementwerken als Ersatz für fossile Brennstoffe verwendet werden. Mit organischen Schadstoffen belastete Abfälle werden separat thermisch behandelt (z. B. Sonderabfallverbrennungsanlagen). Alle Verbrennungsanlagen verfügen über eine weitergehende Rauchgasreinigung, mit der die Schadstoffe im Abgasstrom weitgehend eliminiert werden, so dass die gesetzlich festgelegten Emmissionsgrenzwerte eingehalten oder sogar massiv unterschritten werden können. Die Anforderungen an Rauchgasreinigung und Feuerungssystem richten sich nach der Art der Abfälle.
Chemisch-physikalische oder biologische Behandlung
Sowohl chemisch-physikalische als auch biologische Behandlung haben zum Ziel, Schadstoffe aus Abfällen zu entfernen oder eine sichere Ablagerung zu ermöglichen. Typische Abfälle, die auf diese Art behandelt werden, sind Abwasser oder verschmutzter Aushub, beispielsweise aus der Altlastensanierung. Nach einer chemisch-physikalischen Behandlung können die Schadstoffe in konzentrierter Form in dazu geeigneten Anlagen entsorgt werden.
Deponien
Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Abfälle, die sich nicht für eine stoffliche oder thermische Verwertung eignen, werden in gesetzeskonformen Deponien abgelagert. Am meisten werden mineralische Bauabfälle und inerte Rückstände aus der Abfallverbrennung abgelagert. Erfüllen Abfälle die Anforderungen an die Ablagerung nicht, müssen sie entsprechend vorbehandelt werden.
Sammlung und Logistik
Die Abfallwirtschaft besteht aus vielen spezialisierten Akteuren. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Abfälle an der Quelle (Industrie, Gewerbe und Haushalte) in dafür geeigneten Transportbehältern einzusammeln, zwischenzulagern und an die Entsorgungsunternehmen weiterzuleiten. Die Behandlung von Abfällen erfolgt oftmals über eine Kaskade von spezialisierten Anlagen. Voraussetzung für einen effizienten Umgang mit Abfällen ist in jedem Fall eine gut organisierte Logistik. Handelt es sich um Sonderabfälle, muss die Übergabe nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen dokumentiert werden.
Weiterführende Informationen
Links
Recht
VeVA Online: Informatikprogramm für den Vollzug der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Dokumente
Letzte Änderung 17.01.2025