Abfallentsorgung

Abfälle sollten in erster Linie vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, sollten sie wiederverwendet oder recycelt werden. Das Schweizer Umweltrecht priorisiert in der Verwertungshierarchie die Vorbereitung zur Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Abfällen, sofern dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und umweltfreundlicher als eine andere Entsorgung ist. In der Schweiz ist das Recycling die häufigste Entsorgungsmethode. Brennbare Abfälle, die nicht recycelt werden können, werden energetisch verwertet. Das passiert oft in Kehrichtverbrennungsanlagen, wo die entstehende Wärme für Fernwärme und Strom genutzt wird. Nicht brennbare Abfälle werden nach einer allfälligen Behandlung in einer Deponie kontrolliert abgelagert. Die Deponierung sollte jedoch auf ein Minimum reduziert werden, damit Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf bleiben. Es ist wichtig, das Verfahren zur Entsorgung von Abfällen zu verwenden, welches die Umwelt am wenigsten belastet.

Abfallentsorgung_Entsorgungshierarchie_DE

In der Schweiz kommen je nach Art der Abfälle verschiedene Entsorgungsverfahren zur Anwendung. Die Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst Behandlungsschritte wie Reinigung, Reparatur oder Prüfung, um aus Abfällen wieder funktionstüchtige Produkte zu machen. Bei der stofflichen Verwertung (Recycling) werden Abfälle in Sekundärrohstoffe umgewandelt, etwa Metalle aus Elektroschrott oder Phosphor aus Klärschlamm. Auch die Vergärung biogener Abfälle zählt dazu. Energetisch verwertet werden brennbare Abfälle, die sich nicht recyceln lassen, zum Beispiel in Kehrichtverbrennungsanlagen oder Zementwerken. Spezielle thermische Verfahren kommen bei schadstoffbelasteten Abfällen zum Einsatz. Die Emissionen aus diesen Anlagen werden durch moderne Rauchgasreinigungen stark reduziert. Eine chemisch-physikalische oder biologische Behandlung von Abfällen hat zum Ziel, Schadstoffe zu entfernen oder deren sichere Ablagerung zu ermöglichen. Deponien dienen schliesslich der sicheren Ablagerung von stabilen, inerten Rückständen. Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Abfälle, die sich nicht für eine stoffliche oder energetische Verwertung eignen, werden in gesetzeskonformen Deponien abgelagert. Dabei gelten strenge gesetzliche Vorgaben zur Umweltverträglichkeit.

Eine funktionierende Abfallwirtschaft setzt eine gut organisierte Sammlung und Logistik voraus. Abfälle werden getrennt gesammelt, wenn nötig zwischengelagert und an die Entsorgungsunternehmen zur Verwertung weitergeleitet. Für Sonderabfälle gelten besondere Vorschriften und eine Dokumentationspflicht gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen. Die Effizienz der Schweizer Abfallwirtschaft beruht auf einem Zusammenspiel von technischer Infrastruktur, klarer Gesetzgebung und engagierten Akteuren entlang der gesamten Entsorgungskette.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 14.07.2025

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/abfall/abfallentsorgung.html