Vorbereitung zur Wiederverwendung

Die Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst das gesamte Verwertungsverfahren und alle notwendigen Behandlungsschritte wie Prüfung, Reinigung, Reparatur oder Aufbereitung, um einen als Abfall eingestuften Gegenstand wieder für den ursprünglichen Verwendungszweck nutzbar zu machen. Dieser Prozess wird als «Vorbereitung zur Wiederverwendung» bezeichnet – ein Begriff aus dem europäischen Recht und ist gleichbedeutend mit dem «Zuführen zur Wiederverwendung» nach Schweizer Recht (Art. 30d USG). Beide Begriffe beschreiben dasselbe Verfahren.

Ein Beispiel für die Vorbereitung zur Wiederverwendung ist die Aufbereitung von einem gebrauchten Möbel, das entsorgt wurde und als Abfall gilt. Beispielsweise ein alter, entsorgter Tisch wird repariert, abgeschliffen und neu lackiert, um ihn erneut als Möbelstück nutzen zu können. Dieser Tisch wird durch die Vorbereitung wieder in den Wirtschaftskreislauf integriert.

Die herkömmliche Wiederverwendung ist auf Produkte oder Gegenstände beschränkt, die nicht oder nicht mehr als Abfall gelten. Ein typisches Beispiel ist die Wiederverwendung von Bauteilen: Ausgebaute Fenster oder Türen können in neuen Bauprojekten direkt und ohne weitere Behandlung weiterverwendet werden. Solche Bauteile verbleiben im Wirtschaftskreislauf, wodurch Abfall vermieden wird. Ebenso können Gegenstände, die nach dem Abschluss eines Verwertungsverfahrens ihre Abfalleigenschaft verloren haben, wiederverwendet werden. Ein konkretes Beispiel ist ein defekter Laubbläser: ein defekter Laubbläser wird entsorgt. Er wird damit zum Abfall. Die Prüfung und Reparatur des Laubbläsers ist eine Abfallbehandlung. Die Bestimmungen des Abfallrechts müssen eingehalten werden. Ist der Laubbläser nach einer Prüfung und Reparatur wieder zum ursprünglichen Zweck einsetzbar (also als Laubbläser) kann er wieder als Produkt in Verkehr gebracht werden.

Die Wiederverwendung von Produkten sowie die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. 

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Letzte Änderung 23.01.2025

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