Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 schreibt für Glas-, PET-, und Aluminium-Getränkeverpackungen eine Verwertungsquote von mindestens 75% vor. Wird diese Verwertungsquote nicht erreicht, kann das UVEK ein Pfand einführen.
Die Verwertungsquote ist das Verhältnis der während eines Kalenderjahres stofflich verwerteten Menge (Gewicht) an Getränkeverpackungen eines bestimmten Materials zur gesamthaft in der Schweiz abgesetzten Menge (Gewicht) an Getränkeverpackungen aus demselben Material.
Die Verwertungsquote für Getränkeverpackungen wird jedes Jahr auf der BAFU Internetseite publiziert.
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Verwertungsquote von Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium-Dosen sind in den jeweiligen Faktenblättern aufgeführt.
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Letzte Änderung 29.12.2022