Stand 31.12.2024
VASA-Einnahmen
Basierend auf der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird auf Abfällen, die auf Deponien im In- oder Ausland abgelagert werden, eine Abgabe erhoben. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen 47,4 Millionen CHF. Die Deponien des Typs B machten mit 25,4 Mio. CHF den grössten Anteil aus. Die Einnahmen bei den Deponien des Typs C betrugen 1,5 Mio. CHF, die Deponien des Typs D trugen 12,7 Mio. CHF und diejenigen des Typs E 5,6 Mio. CHF zum VASA-Fonds bei. Die VASA-Einnahmen für die im Ausland abgelagerten Abfälle machten 2,2 Mio. CHF aus.

Im Vergleich zu 2023 mit 49,3 Mio. CHF sind die Einnahmen im Jahr 2024 um 4 Prozent auf 47,4 Mio. CHF gesunken. Den markantesten Rückgang an Einnahmen, 22 Prozent weniger, wird beim Export verzeichnet. Ebenfalls werden Rückgänge bei den Deponien des Typs E (belastete Bauabfälle, Abfälle mit Restkohlenstoffgehalten) mit 17 Prozent und den Deponien des Typ B (vor allem Bauabfälle) mit 3 Prozent verzeichnet. Die Einnahmen bei den Deponien des Typ C (anorganische, restmetallhaltige Abfälle) wie auch bei den Deponien des Typs D (Verbrennungsrückstände) sind im Vergleich zum Jahr 2023 jeweils um 6 Prozent gestiegen.

VASA-Auszahlungen
Den von 2002 bis 2024 summierten VASA-Auszahlungen von gesamthaft 524 Mio. CHF und Zusicherungen von 276 Mio. CHF stehen VASA-Einnahmen von 905 Mio. CHF gegenüber. Die Summe der Auszahlungen und der Zusicherungen ergibt die total verpflichtete Summe von rund 800 Mio. CHF. Die Differenz der summierten VASA-Einnahmen und der verpflichteten Summe ergibt den (virtuellen) Kontostand per 31.12.2024 in der Höhe von 105 Mio. CHF (siehe Abb. 3).

Total sind bis Ende 2024 von den Kantonen rund 4'100 Gesuche um Zusicherung oder Auszahlung von Abgeltungen eingereicht und vom BAFU bearbeitet worden.
Die total ausbezahlte Summe setzt sich folgendermassen zusammen:
- 447 Mio. CHF an die Sanierungsmassnahmen.
- 32 Mio. CHF an die Untersuchungsmassnahmen.
- 7 Mio. CHF an die Überwachungsmassnahmen.
- Der Rest (rund 38 Mio. CHF) setzt sich zusammen aus weiteren Zahlungen, wie z. B. für die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erwiesen haben, künstliche Kugelfangsysteme oder für Studien oder Expertisen.
Das BAFU hat im Jahr 2024 zu 32 Gesuchen um Anhörung Stellung genommen, sowie 26 Zusicherungen und 143 Auszahlungen verfügt. In diesem Jahr wurden VASA-Auszahlungen von insgesamt 36,4 Mio. CHF an die Kantone geleistet. Die Sanierung von Altlasten wurde mit 34,6 Mio. CHF, die Untersuchung von belasteten Standorten mit 1,3 Mio. CHF und die Überwachung mit 169 000 CHF mitfinanziert. Darüber hinaus wurde an die Untersuchung von im Kataster eingetragenen Standorten, die sich nachträglich als nicht belastet herausstellten, ein Beitrag von 286'000 CHF geleistet, und die Errichtung von künstlichen Kugelfangsystemen mit 74'000 CHF abgegolten.
Die VASA-Auszahlungen hatten im Jahr 2008 einen damaligen Höhepunkt erreicht und danach bis 2011 stetig abgenommen. Die tieferen Werte in den Jahren 2010 bis 2012 sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die geplanten Teilzahlungen an die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) aufgrund verschiedener Abklärungen nicht erfolgen konnten. 2013 konnten diese Teilzahlungen getätigt werden, was den starken Anstieg in diesem Jahr erklärt. Die Auszahlungen im Jahr 2014 und 2015 entsprechen ziemlich genau den Einnahmen. Ab dem Jahr 2016 konnte weniger ausbezahlt werden als eingenommen wurde. Dies vor allem, weil die jährlichen Auszahlungen an die Sanierung der SMDK stetig zurückgegangen sind (Abb. 2).
Mit dem Start der Grosssanierung «Stadtmist» in Solothurn im Sommer 2022 und den anstehenden nächsten grossen Sanierungsfällen (Betriebsstandort «Rheinlehne» in Pratteln, Deponie «La Pila» in Fribourg, oder die Feldreben-Deponien in Basel), sowie mit den neuen Abgeltungstatbeständen (Sanierung von Kinderspielplätzen, PFAS-Standorten und Dioxinbelastungen rund um Kehrichtverbrennungsanlagen) und der voraussichtlichen Beschleunigung der Altlastenbearbeitung durch die Inkraftsetzung des revidierten Umweltschutzgesetzes am 1. April 2025, dürften in den nächsten Jahren die VASA-Abgeltungen wieder deutlich zunehmen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 10.03.2025