Das Cartagena-Protokoll ist das erste völkerrechtliche Instrument, das sich ganz gezielt mit Aspekten der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten lebenden Organismen befasst.
1. Ziel
Das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit, das am 29. Januar 2000 in Montreal von der ausserordentlichen Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verabschiedet wurde, stellt eine historische Etappe in der Entwicklung der Gentechnologie und dem Anwendung in der Umwelt dar. Tatsächlich ist das Protokoll von Cartagena das erste völkerrechtliche Instrument, das sich ganz gezielt mit Aspekten der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten, lebenden Organismen befasst. Das Protokoll von Cartagena soll gewährleisten, dass die mit Hilfe der modernen Biotechnologie veränderten lebenden Organismen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt eine Gefahr bilden können, sicher transportiert und genutzt werden.
Das Protokoll ist am 11. September 2003 in Kraft getreten.
2. Lage in der Schweiz
Die Schweiz hat das Protokoll von Cartagena am 26. März 2002 ratifiziert. Die Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung, CartV) ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Sie schliesst die bis anhin bestehenden Rechtslücken und erleichtert die Arbeit der am grenzüberschreitenden Verkehr von GVO beteiligten Akteure.
Das BAFU ist die nationale Anlaufstelle und übernimmt die damit verbundenen Aufgaben, insbesondere die Umsetzung des Biosafety Clearing-House.
3. Dokumentation und Publikationen
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 30.06.2021