Inverkehrbringen von GVO, pathogenen Organismen oder gebietsfremden wirbellosen Kleintieren: Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuche und Bewilligungen.
Das BAFU hat die gesetzliche Aufgabe, ein Monitoring zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organsimen (GVO) in der Umwelt aufzubauen. Dazu führt es Erhebungen und gezielte Untersuchungen durch und entwickelt geeignete Methoden, um eine mögliche Gefährdung der Umwelt oder Beeinträchtigung der Biodiversität erkennen zu können.
Das Cartagena-Protokoll ist das erste völkerrechtliche Instrument, das sich ganz gezielt mit Aspekten der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten lebenden Organismen befasst.
Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Der Bund konkretisiert die Regelung dieser Organismen und koordiniert das Management auf Bundesebene, interkantonal und international.