Im Zeitraum 1947 bis 1972 wurden PCB als Weichmacher in verschiedenen Bindemitteln (vor allem Chlorkautschuk, PVC-Copolymere) zur Herstellung von Produkten für Korrosionsschutzbeschichtungen eingesetzt.
Chlorkautschuklacke enthielten bis zu 10 % PCB. Sie wurden vor allem für Korrosionsschutzbeschichtungen von wasserexponierten Stahlbauten (wie Stauwehre, Schleusen, Brücken) verwendet. PCB-haltige Produkte wurden sowohl in Grundierungen wie auch in Zwischen- und Deckbeschichtungen eingesetzt.
Aufgrund der langen Lebensdauer dieser Beschichtungen finden sich auch heute noch PCB-haltige Altanstriche. Deshalb sollen Chlorkautschukbeschichtungen rechtzeitig vor einer Sanierung auf ihre PCB- und Schwermetallgehalte geprüft werden.
Korrosionsschutzarbeiten mit einer Sanierungsfläche von über 50 m2 unterliegen der Meldepflicht an die zuständige kantonale Behörde (Meldeformular, siehe unten). Die Entfernung von PCB-haltigen Altbeschichtungen muss mit geeigneten Arbeitsmethoden und Schutzmassnahmen erfolgen, so dass die Belastung der Ausführenden und der Umwelt durch PCB-haltiges Strahlgut möglichst vermieden wird. Wegen der Gefahr der Bildung von hochgiftigen Dioxinen und Furanen unter Hitzeeinwirkung dürfen vor der Entfernung der PCB-haltigen Altbeschichtung keine thermischen Verfahren (wie Schneidbrenner) eingesetzt werden.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten
PCB-Emissionen beim Korrosionsschutz
Letzte Änderung 17.09.2024