Im Zeitraum 1947 bis 1972 wurden PCB als Weichmacher in verschiedenen Bindemitteln (vor allem Chlorkautschuk, PVC-Copolymere) zur Herstellung von Produkten für Korrosionsschutzbeschichtungen eingesetzt.
Chlorkautschuklacke enthielten bis zu 10 % PCB. Sie wurden vor allem für Korrosionsschutzbeschichtungen von wasserexponierten Stahlbauten (wie Stauwehre, Schleusen, Brücken) verwendet. PCB-haltige Produkte wurden sowohl in Grundierungen wie auch in Zwischen- und Deckbeschichtungen eingesetzt.
Aufgrund der langen Lebensdauer dieser Beschichtungen finden sich auch heute noch PCB-haltige Altanstriche. Deshalb sollen Chlorkautschukbeschichtungen rechtzeitig vor einer Sanierung auf ihre PCB- und Schwermetallgehalte geprüft werden.
Korrosionsschutzarbeiten mit einer Sanierungsfläche von über 50 m2 unterliegen der Meldepflicht an die zuständige kantonale Behörde (Meldeformular, siehe unten). Die Entfernung von PCB-haltigen Altbeschichtungen muss mit geeigneten Arbeitsmethoden und Schutzmassnahmen erfolgen, so dass die Belastung der Ausführenden und der Umwelt durch PCB-haltiges Strahlgut möglichst vermieden wird. Wegen der Gefahr der Bildung von hochgiftigen Dioxinen und Furanen unter Hitzeeinwirkung dürfen vor der Entfernung der PCB-haltigen Altbeschichtung keine thermischen Verfahren (wie Schneidbrenner) eingesetzt werden.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten (PDF, 373 kB, 20.11.2006)Planungsgrundlagen. 2004
Korrosionsschutz im Freien (PDF, 87 kB, 20.11.2006)Konzept. 2002
Letzte Änderung 17.09.2024