Biozidprodukte werden auf vielfältige Weise verwendet. Sie bergen ein gewisses Gesundheits- und Umweltrisiko und müssen vorsichtig eingesetzt werden.
Desinfektions-, Schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sind sogenannte Biozidprodukte. Diese werden eingesetzt, um Krankheitserreger abzutöten (Desinfektionsmittel), Materialien vor Mikroben und Algen zu schützen (Schutzmittel) oder um Schädlinge wie Bettwanzen und Schaben zu bekämpfen (Schädlingsbekämpfungsmittel).
Biozidprodukte enthalten mindestens einen Wirkstoff, der dazu bestimmt ist, Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen oder auf andere Weise zu bekämpfen. Wirkstoffe können chemisch-synthetische Stoffe, Mikroorganismen oder natürlich vorkommende Stoffe wie Kohlendioxid, Essigsäure oder Lavendelöl sein.
Biozidprodukte sind jedoch wegen ihren Eigenschaften nicht unbedenklich. Ihre übermässige und/oder unsachgemässe Anwendung kann ein Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt darstellen.
Die Strategie Chemikaliensicherheit des Bundes verfolgt die Vision, dass Chemikalien während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen haben und dass, wenn eine Wirkung in der Umwelt beabsichtigt ist, Chemikalien so verwendet werden, dass (möglichst) keine schädlichen Nebenwirkungen auftreten.
Gemäss der Biozidprodukteverordnung (VBP Art. 41) gilt für den Umgang mit Bioziden die Sorgfaltspflicht. Mensch, Tier und Umwelt sollen durch Biozidprodukte nicht gefährdet werden. Die Verwendung von Biozidprodukten ist auf ein notwendiges Mindestmass zu begrenzen. Zur ordnungsgemässen Verwendung gehört auch die Anwendung von alternativen und vorbeugenden Massnahmen.
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Letzte Änderung 16.06.2021