Weitere Namen
HCB, Perchlorbenzol
CAS-Nummer
118-74-1
Eigenschaften
- farbloser bis weisser Feststoff
- unlöslich in Wasser
- zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Fungizid zur Behandlung von Saatgut
- Industrie: Nebenprodukt bei der Produktion bestimmter Chemikalien und bei Verbrennungsprozessen
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 10 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- Behinderung der Synthese des Blutfarbstoffes Häm beim Menschen
- sehr langsamer Abbau (im Boden bis 20 Jahre für Abbau zur Hälfte)
Massnahmen
- seit dem Inkrafttreten der Stockholm Konvention 2004 verboten