Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention)

Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs) sind organische Verbindungen, die toxisch und in der Umwelt äusserst schlecht abbaubar sind. Sie können sich in Menschen und Tieren anreichern. Sie können nach ihrer Freisetzung via Luft oder Wasser, aber auch über die Nahrungskette, global verbreitet werden und fernab des Ortes ihres Eintrags Menschen und die Umwelt belasten. So können sie zum Beispiel die Fortpflanzung beeinträchtigen, zu hormonellen Störungen führen oder Krebs erregen.

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants) hat zum Ziel, die Umwelteinträge solcher Stoffe zu minimieren. Das Übereinkommen wurde von der Schweiz am 30. Juli 2003 ratifiziert und trat am 17. Mai 2004 in Kraft.

Es enthält insbesondere die folgenden Verpflichtungen: 

1. Verbote und Beschränkungen der Herstellung und Verwendung von folgenden Handelsprodukten (Pestiziden und/oder Industriechemikalien):

Anlage A: Eliminierung

  • Aldrin
  • Alpha-Hexachlorcyclohexan
  • Beta-Hexachlorcyclohexan
  • Chlordan
  • Chlordecon
  • Decabromdiphenylether
  • Dechloran Plus
  • Dicofol
  • Dieldrin
  • Endrin
  • Endosulfan
  • Heptachlor
  • Hexabromobiphenyl
  • Hexabromcyclododecane (HBCD)
  • Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether
  • Hexachlorbenzol
  • Hexachlorbutadien
  • Kurzkettige Chlorparaffine (C10–13-Chloralkane)
  • Lindan
  • Methoxychlor
  • Mirex
  • Pentachlorbenzol
  • Pentachlorphenol, seine Salze und Ester
  • Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und verwandte Verbindungen
  • Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Polychlorierte Naphthaline
  • Tetrabromdiphenylether und Pentabromdiphenylether
  • Toxaphen
  • UV-328

Anlage B: Beschränkung

  • DDT
  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid

In der Schweiz sind die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Verwendung dieser Stoffe entweder verboten oder – wie für PFOS – strengen Beschränkungen unterworfen. Die Verbote und Beschränkungen sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV geregelt.

2. Die unbeabsichtigte Produktion folgender Stoffe, welche z.B. bei Verbrennungsprozessen entstehen und freigesetzt werden können, soll weitestgehend minimiert bzw. eliminiert werden:

  • Hexachlorbenzol
  • Hexachlorbutadien
  • Pentachlorbenzol
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und polychlorierte Dibenzofurane (PCDF)
  • Polychlorierte Naphthaline

3. Das Stockholmer Übereinkommen legt Kriterien und Verfahren fest, nach welchen weitere Stoffe in die Anhänge der Konvention aufgenommen werden können. Die Stoffe müssen sehr persistent sein, in Tieren oder Pflanzen bioakkumulieren und über weite Strecken transportiert werden können sowie toxische Effekte auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zeigen. 

4. PCB-haltige Transformatoren und Kondensatoren sind bis 2025 ausser Betrieb zu nehmen und ihr Inhalt umweltgerecht zu entsorgen; die Förderung der besten verfügbaren Technik und besten Umweltpraxis bei Verbrennungs- und Produktionsprozessen, bei welchen Emissionen von POP entstehen können.

5. Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen werden insbesondere die Entwicklungs- und Schwellenländer Massnahmen zu ergreifen haben. Das Übereinkommen sieht als Instrumente zu seiner Unterstützung finanzielle Mittel sowie den Wissens- und Technologietransfer vor.

6.  Eine weitere Verpflichtung des Stockholmer Übereinkommens ist das Erstellen eines nationalen Durchführungsplans, in dem die Situation eines Landes bezüglich der POP-Problematik dargestellt wird und Strategien zur Eliminierung dieser Schadstoffe aufgezeigt werden. Die Schweiz hat ihren Durchführungsplan im April 2006 und eine erste Überarbeitung im August 2012 eingereicht.

7.  Das Stockholmer Übereinkommen wird regelmässig auf seine Wirksamkeit überprüft. Hierfür werden die Konzentrationen der POP in der Luft oder im Menschen (in Blut oder in der Muttermilch) gemessen. Die Schweiz hat sich an von der WHO und der UNEP koordinierten Studien zu POP in Muttermilch (2008–2009, 2015–2016) beteiligt.

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Letzte Änderung 09.08.2023

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