Ziel des Wiener Übereinkommens von 1985 ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen des Abbaus der Ozonschicht. Ziel des Montrealer Protokolls von 1987 ist die Wiederherstellung der Ozonschicht durch die weltweite Verminderung und schlussendlich den vollständigen Verzicht auf Herstellung und Verbrauch von ozonschichtabbauenden Stoffen. Mit der letzten Erweiterung des Montrealer Protokolls von 2016 – dem sogenannten „Kigali Amendment“ – werden zudem auch die teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe geregelt. Diese Substanzen werden aktuell als Ersatz für die ozonschichtabbauenden Stoffe genutzt und wirken als starke Treibhausgase.
1. Die internationalen Abkommen zum Schutz der Ozonschicht
Nachdem in den 70er Jahren der Mechanismus der Ozonzerstörung durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) nachgewiesen und in den 80er Jahren der Abbau der Ozonschicht beobachtet worden war, wurden unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zwei internationale Verträge zum Schutz der Ozonschicht unterzeichnet: das Wiener Übereinkommen (1985) und das Montrealer Protokoll (1987). Diese Verträge sind mittlerweile von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ratifiziert worden.
Ziel des Wiener Übereinkommens ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen des Abbaus der Ozonschicht. Das Übereinkommen fördert die Forschungstätigkeit, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Staaten sowie die nationale gesetzgeberische Tätigkeit, ohne jedoch konkrete Massnahmen vorzuschreiben. In der Schweiz ist das Übereinkommen seit dem 22. September 1988 in Kraft.
Ziel des Montrealer Protokolls von 1987 ist die Wiederherstellung der Ozonschicht durch die weltweite Verminderung und schlussendlich den vollständigen Verzicht auf ozonschichtabbauende Stoffe. Dank seiner Umsetzung konnten zwischen 1986 und 2016 die Herstellung und der Verbrauch dieser Stoffe um mehr als 98% gesenkt werden. Folglich haben sich auch die Emissionen in die Atmosphäre stark verringert (siehe Graphik unten), und das Ozonloch über der Antarktis scheint seine grösste Ausdehnung erreicht zu haben. Es wird jedoch mindestens bis Mitte des 21. Jahrhunderts dauern, bis die Ozonschicht den Stand von vor 1980 wieder erreicht haben wird, da ozonschichtabbauende Stoffe weiterhin aus bestehenden Gegenständen, Produkten und Abfällen entweichen und diese Stoffe eine lange Lebensdauer aufweisen.
Historische Emissionen von FCKW-11 Äquivalenten, abgeleitet von atmosphärischen Messungen, und modellbasierte Prognose in die Zukunft. Bild: WMO (2018) Scientific Assessment of Ozone Depletion: 2018, Figure ES-1. Bericht abrufbar auf www.ozone.unep.org > science > SAP
Da viele der Ersatzstoffe (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, HFKW) starke Treibhausgase sind, die mehrere tausend Mal stärker als CO2 wirken und damit zur Klimaerwärmung beitragen, beschlossen die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls im Oktober 2016 in Kigali (Rwanda), das Montrealer Protokoll auf HFKW zu erweitern (Kigali-Amendment) und die Herstellung und den Verbrauch dieser Stoffe mittelfristig um 85% zu vermindern. Diese Regelungen sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Das Montrealer Protokoll enthält einen Zeitplan für die Verringerung der im Protokoll geregelten Stoffe. Den Entwicklungsländern werden dabei gegenüber den Industriestaaten verlängerte Fristen eingeräumt. Ein multilateraler Ozon-Fonds gewährt den Entwicklungsländern die für die Umsetzung des Protokolls nötige finanzielle und technische Hilfe.
- Verabschiedung des Protokolls 1987 und seiner Änderungen: London, 1990; Kopenhagen, 1992; Montreal, 1997; Beijing, 1999; Kigali, 2016.
- Inkraftsetzung in der Schweiz des Protokolls 1988 und seiner Änderungen: London, 1992; Kopenhagen, 1996; Montreal, und Beijing, 2002; Kigali, 2019.
- Weltweite Ratifizierung (Montrealer Protokoll sowie die ersten vier Erweiterungen): 2014
Geregelte Stoffe | Industriestaaten | Entwicklungsländer |
---|---|---|
Einstellung von Herstellung und Verbrauch | ||
FCKW, Tetrachlorkohlenstoff | 1996 | 2010 |
Halone | 1994 | 2010 |
Trichloroethan | 1996 | 2015 |
Methylbromid | 2005 | 2015 |
HFCKW |
2030 |
2040 |
Bromochlormethan | 2002 | 2002 |
Reduktion von Herstellung und Verbrauch (% der Ausgangsmenge) | ||
HFKW | 2036 (15%) | 2045 (20%) 2047 (15%)* |
2. Der multilaterale Fonds zur Umsetzung des Montrealer Protokolls (Ozonfonds)
Der Ozonfonds wurde 1990 in London von der zweiten Vertragsparteienkonferenz des Montrealer Protokolls gegründet. Hauptzweck des Fonds ist die Unterstützung der Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen, innerhalb der gesetzten Fristen auf die Verwendung der ozonschichtabbauenden Stoffe – und nach 2019 auch der HFKW – zu verzichten.
Der Fonds finanziert Projekte in den Entwicklungsländern und setzt sie mit Hilfe der folgenden vier Organisationen um: Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), Organisation der Vereinten Nationen für die industrielle Entwicklung (UNIDO) und Weltbank.
Die Schweiz betrachtet den Ozonfonds als wichtiges Instrument, um die Ziele des Protokolls in den Entwicklungsländern rasch zu erreichen. Sie legt grossen Wert darauf, dass die unterstützten Projekte nicht nur die Ozonschicht, sondern die Umwelt als Ganzes schonen.
Die Schweiz bezahlt aktuell jedes Jahr etwa 2 Millionen US$ an den Fonds (Gesamtbudget 150 Millionen US$ pro Jahr). In den Jahren 1997/1998, 2010/2011 sowie 2020/2021 war sie Mitglied des Exekutiv-Ausschusses des Fonds, welches Handlungsgrundsätze erarbeitet und die Aktivitäten des Fonds überwacht.
Die Schweiz unterstützt die Umsetzung des Montrealer Protokolls in den Entwicklungsländern auch direkt. So hat sie sich in Indien, Indonesien, Argentinien, Chile und Costa Rica in bilateralen Projekten im Bereich der Kältetechnik engagiert.
3. Umsetzung des Montrealer Protokolls in der Schweiz
Seit der Unterzeichnung ist das Montrealer Protokoll im Allgemeinen erfolgreich umgesetzt worden. Die betroffenen Industriezweige und Gewerbebranchen haben Lösungen zum Ersatz der ozonschichtabbauenden Stoffe entwickelt und die meisten Industrieländer konnten so die eingegangenen Verpflichtungen weitgehend einhalten.
In der Schweiz wird die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen über die entsprechenden Regelungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) sichergestellt. Anhang 1.4 dieser Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung ozonschichtabbauender Stoffe, während teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) gemäss Kigali-Amendment unter Anhang 1.5 (in der Luft stabile Stoffe) geregelt sind.
HFKW dürfen insbesondere nur noch dort eingesetzt werden, wo nach dem Stand der Technik keine Alternativen verfügbar sind. Der in der Grafik abgebildete Absenkungspfad zeigt die so angestrebte schrittweise Reduktion des Verbrauchs von HFKW.
Die Reduktion des HFKW-Verbrauchs kann durch verschiedene Alternativtechnologien erreicht werden, so etwa durch den Einsatz von natürlichen Stoffen (Kohlenwasserstoffe, Ammoniak oder Wasser) oder auch synthetischen Produkten (z.B. teilhalogenierte Fluorolefine (HFO)). Das Abbauprodukt der HFO jedoch, die Trifluoressigsäure (TFA), weist eine pflanzentoxische Wirkung und eine extrem lange Lebensdauer in Oberflächengewässern auf und stellt damit ein neues Umweltrisiko dar. Deshalb muss aus Sicht der Schweiz verstärkt auf die Entwicklung von Technologien mit natürlichen Alternativen gesetzt werden.
Der Erfolg solcher gesetzgeberischer Massnahmen und technologischer Entwicklungen wird in der Schweiz auch über atmosphärische Messungen kontrolliert. So überwacht die Messstation auf dem Jungfraujoch kontinuierlich die halogenierten organischen Substanzen, welche die Ozonschicht schädigen und/oder als Treibhausgase zum Klimawandel beitragen. Die Messergebnisse dieser Station werden in einem Dossier zusammengefasst und sind auch in Form eines Berichtes verfügbar. Des Weiteren gehört die Station auf dem Jungfraujoch zum weltweiten AGAGE-Netzwerk mit insgesamt 13 Überwachungsstationen.
Letzte Änderung 20.10.2023